Was kostet ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren?
Das hängt vom Umfang ab. Das RVG sieht für das Ermittlungsverfahren eigene Gebühren vor, alternativ wird eine Honorarvereinbarung getroffen. Entscheidend ist der Aktenumfang und die Frage, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Was in Ihrem Fall zu erwarten ist, bespreche ich vor der Beauftragung offen mit Ihnen.
Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?
Nein. Die Staatskasse verauslagt die Kosten, bei einer Verurteilung werden sie beim Verurteilten wieder eingezogen (§ 465 StPO). Der eigentliche Vorteil ist ein anderer: Sie dürfen den Pflichtverteidiger selbst benennen, und wer einen Vorschlag macht, bekommt diesen in der Regel auch bestellt.
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
§ 140 StPO zählt die Fälle notwendiger Verteidigung auf, etwa bei Verbrechensvorwürfen, bei Untersuchungshaft oder wenn vor dem Landgericht verhandelt wird. Seit 2019 kann die Bestellung schon im Ermittlungsverfahren beantragt werden, also vor der ersten Vernehmung. Diesen Antrag sollte man nicht verstreichen lassen.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Verteidigung?
Bei Fahrlässigkeitsvorwürfen meist ja. Bei Vorsatzvorwürfen ist der Schutz zunächst ausgeschlossen und lebt erst wieder auf, wenn das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch ergeht. Ich prüfe vor der Beauftragung, ob und in welchem Umfang Ihre Police greift.
Ab wann darf ich einen Verteidiger einschalten?
Sofort. Nach § 137 StPO können Sie sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen, also lange bevor Anklage erhoben wird. Der günstigste Zeitpunkt ist der, an dem Sie zum ersten Mal von den Ermittlungen erfahren, meist durch eine Vorladung oder eine Durchsuchung.
Was passiert im ersten Gespräch?
Sie schildern den Sachverhalt und zeigen mir die Schreiben, die Sie erhalten haben. Ich ordne ein, wie dringend die Sache ist und ob Fristen laufen. Danach beantrage ich Akteneinsicht. Verbindliche Aussagen zu den Erfolgsaussichten sind vor der Akteneinsicht seriös nicht möglich.
Verteidigen Sie auch bei Verfahren außerhalb Berlins?
Ja. Der Schwerpunkt liegt bei den Berliner Gerichten und Staatsanwaltschaften, Mandate außerhalb übernehme ich nach Absprache. Ob eine Vertretung vor Ort sinnvoller ist, sage ich Ihnen offen, statt ein Mandat anzunehmen, das Ihnen nicht nützt.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
So früh wie möglich. Schon vor der ersten Vernehmung, spätestens aber nach einer Vorladung, Festnahme oder Durchsuchung sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Was kostet ein Strafverteidiger in Berlin?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Schwere des Verfahrens ab. Im ersten Gespräch informiere ich Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.
Sind Sie auch außerhalb Berlins tätig?
Ja. Mein Schwerpunkt liegt in Berlin, auf Wunsch übernehme ich Mandate aber bundesweit.
Bin ich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar?
In dringenden Fällen, etwa bei einer Festnahme oder Durchsuchung, erreichen Sie mich rund um die Uhr, telefonisch oder per WhatsApp.