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Strafverteidiger in Berlin

Strafverteidiger in Berlin

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch verteidigt Sie in Berlin bei allen strafrechtlichen Vorwürfen. Von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung stehe ich an Ihrer Seite: diskret, durchsetzungsstark und rund um die Uhr erreichbar.

24 Stunden erreichbarPersönliche VerteidigungKanzlei in Berlin-WilmersdorfVor allen Berliner Gerichten

Strafverteidigung in Berlin, wenn es darauf ankommt

Wer in Berlin mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, braucht schnell verlässliche Hilfe. Schon die ersten Stunden nach einer Festnahme, Vernehmung oder Durchsuchung entscheiden oft über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Als Strafverteidiger bin ich für Sie rund um die Uhr erreichbar und vertrete Sie vor allen Berliner Gerichten, insbesondere vor dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin. Meine Kanzlei befindet sich in Berlin-Wilmersdorf, tätig bin ich auf Wunsch bundesweit.

In welchen Bereichen ich Sie vertrete

Ich verteidige Sie im allgemeinen Strafrecht ebenso wie in spezielleren Bereichen, etwa im Wirtschaftsstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht, im Jugendstrafrecht sowie im Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht.

Welcher Bereich für Ihren Fall einschlägig ist, klären wir im ersten Gespräch. Über die weiterführenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten.

Was eine gute Verteidigung ausmacht

Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht. Erst wenn klar ist, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen, lässt sich eine Strategie entwickeln. Bis dahin gilt: keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.

Wichtig sind außerdem schnelle Erreichbarkeit, klare Kommunikation und absolute Diskretion. Sie sollen jederzeit wissen, woran Sie sind und welche Schritte als Nächstes folgen.

Was ein Strafverteidiger kostet

Die Vergütung eines Wahlverteidigers richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Honorarvereinbarung. Das RVG sieht für jeden Verfahrensabschnitt eigene Gebühren vor, also für das Ermittlungsverfahren, das gerichtliche Verfahren und jeden Hauptverhandlungstag. Der Aufwand einer Verteidigung hängt stark vom Aktenumfang ab, deshalb ist eine Honorarvereinbarung in vielen Fällen die ehrlichere Grundlage.

Wichtig ist, dass Sie vor der Beauftragung wissen, woran Sie sind. In einem ersten Gespräch lässt sich einordnen, wie umfangreich das Verfahren voraussichtlich wird und welche Verfahrensabschnitte überhaupt anstehen. Ein Verfahren, das nach Akteneinsicht eingestellt wird, verursacht einen ganz anderen Aufwand als eine mehrtägige Hauptverhandlung.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Strafverfahren nur eingeschränkt. Bei Fahrlässigkeitsvorwürfen wird in der Regel gezahlt. Steht ein Vorsatzvorwurf im Raum, kommt die Versicherung meist erst rückwirkend auf, wenn das Verfahren eingestellt wird oder es zum Freispruch kommt. Ob Ihr Fall gedeckt ist, sollte vor Beauftragung geklärt werden.

Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger

In bestimmten Fällen schreibt § 140 StPO eine Verteidigung zwingend vor, etwa wenn ein Verbrechen vorgeworfen wird, die Hauptverhandlung vor dem Landgericht stattfindet oder sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. Dann wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Seit der Reform von 2019 kann die Bestellung bereits im Ermittlungsverfahren beantragt werden, und zwar bevor die erste Vernehmung stattfindet (§ 141 StPO).

Ein verbreitetes Missverständnis: Der Pflichtverteidiger ist nicht kostenlos. Zunächst zahlt die Staatskasse, im Fall einer Verurteilung holt sie sich das Geld beim Verurteilten zurück (§ 465 StPO). Der wesentliche Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, dass Sie den Pflichtverteidiger benennen dürfen. Wer selbst einen Verteidiger vorschlägt, bekommt in aller Regel diesen bestellt.

Unabhängig davon gilt § 137 StPO: Ein Beschuldigter darf sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen. Sie müssen also nicht warten, bis Anklage erhoben wird. Je früher ein Verteidiger die Akte kennt, desto mehr Wege stehen noch offen.

Wie eine Verteidigung bei mir abläuft

Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was passiert ist und welche Schreiben Sie erhalten haben. Daraus ergibt sich, ob Eile geboten ist, etwa weil eine Frist läuft oder eine Vernehmung ansteht. Bis zur Akteneinsicht gilt in fast allen Fällen dasselbe: keine Angaben zur Sache.

Der nächste Schritt ist die Anzeige der Verteidigung und der Antrag auf Akteneinsicht nach § 147 StPO. Erst die Akte zeigt, was die Ermittler tatsächlich haben, welche Zeugen es gibt und wie belastbar die Beweise sind. Alles, was vorher über die Erfolgsaussichten gesagt wird, ist Spekulation.

Danach wird die Strategie festgelegt. Manchmal führt eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft zur Einstellung, ohne dass es je zu einer Hauptverhandlung kommt. Manchmal ist es richtig, zu schweigen und die Beweisaufnahme im Termin abzuwarten. Diese Entscheidung treffe ich nicht über Ihren Kopf hinweg, sondern gemeinsam mit Ihnen.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Strafverteidiger in Berlin, im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

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FAQ

Häufige Fragen zum Strafverteidiger in Berlin

Was kostet ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren?

Das hängt vom Umfang ab. Das RVG sieht für das Ermittlungsverfahren eigene Gebühren vor, alternativ wird eine Honorarvereinbarung getroffen. Entscheidend ist der Aktenumfang und die Frage, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Was in Ihrem Fall zu erwarten ist, bespreche ich vor der Beauftragung offen mit Ihnen.

Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?

Nein. Die Staatskasse verauslagt die Kosten, bei einer Verurteilung werden sie beim Verurteilten wieder eingezogen (§ 465 StPO). Der eigentliche Vorteil ist ein anderer: Sie dürfen den Pflichtverteidiger selbst benennen, und wer einen Vorschlag macht, bekommt diesen in der Regel auch bestellt.

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

§ 140 StPO zählt die Fälle notwendiger Verteidigung auf, etwa bei Verbrechensvorwürfen, bei Untersuchungshaft oder wenn vor dem Landgericht verhandelt wird. Seit 2019 kann die Bestellung schon im Ermittlungsverfahren beantragt werden, also vor der ersten Vernehmung. Diesen Antrag sollte man nicht verstreichen lassen.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Verteidigung?

Bei Fahrlässigkeitsvorwürfen meist ja. Bei Vorsatzvorwürfen ist der Schutz zunächst ausgeschlossen und lebt erst wieder auf, wenn das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch ergeht. Ich prüfe vor der Beauftragung, ob und in welchem Umfang Ihre Police greift.

Ab wann darf ich einen Verteidiger einschalten?

Sofort. Nach § 137 StPO können Sie sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen, also lange bevor Anklage erhoben wird. Der günstigste Zeitpunkt ist der, an dem Sie zum ersten Mal von den Ermittlungen erfahren, meist durch eine Vorladung oder eine Durchsuchung.

Was passiert im ersten Gespräch?

Sie schildern den Sachverhalt und zeigen mir die Schreiben, die Sie erhalten haben. Ich ordne ein, wie dringend die Sache ist und ob Fristen laufen. Danach beantrage ich Akteneinsicht. Verbindliche Aussagen zu den Erfolgsaussichten sind vor der Akteneinsicht seriös nicht möglich.

Verteidigen Sie auch bei Verfahren außerhalb Berlins?

Ja. Der Schwerpunkt liegt bei den Berliner Gerichten und Staatsanwaltschaften, Mandate außerhalb übernehme ich nach Absprache. Ob eine Vertretung vor Ort sinnvoller ist, sage ich Ihnen offen, statt ein Mandat anzunehmen, das Ihnen nicht nützt.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

So früh wie möglich. Schon vor der ersten Vernehmung, spätestens aber nach einer Vorladung, Festnahme oder Durchsuchung sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Was kostet ein Strafverteidiger in Berlin?

Die Kosten hängen vom Umfang und der Schwere des Verfahrens ab. Im ersten Gespräch informiere ich Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.

Sind Sie auch außerhalb Berlins tätig?

Ja. Mein Schwerpunkt liegt in Berlin, auf Wunsch übernehme ich Mandate aber bundesweit.

Bin ich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar?

In dringenden Fällen, etwa bei einer Festnahme oder Durchsuchung, erreichen Sie mich rund um die Uhr, telefonisch oder per WhatsApp.

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