Wie viel Cannabis darf ich seit dem Konsumcannabisgesetz besitzen?
Volljährige dürfen seit dem 1. April 2024 bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenverbrauch mit sich führen und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz aufbewahren. Wer darüber liegt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar. Für alle anderen Substanzen gilt weiterhin das Betäubungsmittelgesetz.
Was bedeutet nicht geringe Menge?
Ein juristischer Grenzwert, der sich nach dem Wirkstoffgehalt richtet, nicht nach dem Bruttogewicht. Wird er überschritten, greift § 29a BtMG mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Deshalb ist das Untersuchungsergebnis zum Wirkstoffgehalt eines der wichtigsten Dokumente in der Akte und sollte immer geprüft werden.
Wird mein Verfahren wegen Eigenbedarfs eingestellt?
Möglich ist es. § 31a BtMG erlaubt es der Staatsanwaltschaft, bei geringer Menge zum Eigenverbrauch von der Verfolgung abzusehen, dazu kommen die Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 153, 153a StPO. Ob eingestellt wird, hängt von Menge, Substanz, Vorbelastung und davon ab, wie der Fall gegenüber der Staatsanwaltschaft dargestellt wird.
Woran erkennt die Staatsanwaltschaft angeblichen Handel?
An Begleitumständen: portionierten Verpackungseinheiten, Feinwaage, Bargeld, Chatverläufen. Diese Indizien tragen den Verdacht, beweisen ihn aber nicht. Ob daraus Handeltreiben nach § 29 Abs. 1 BtMG wird oder es bei Besitz bleibt, entscheidet sich meist an der Auswertung des Handys und daran, was dazu vorgetragen wird.
Muss ich mein Handy entsperren?
Nein. Das Gerät kann beschlagnahmt werden, Sie müssen aber weder PIN noch Passwort herausgeben. Bei Betäubungsmittelverfahren ist die Chatauswertung häufig der Punkt, an dem aus einem Besitzvorwurf ein Handelsvorwurf wird. Eine freiwillige Entsperrung lässt sich nicht rückgängig machen.
Bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?
Bei einer Einstellung nicht. Bei einer Verurteilung zu bis zu 90 Tagessätzen wird die Strafe zwar im Bundeszentralregister eingetragen, erscheint aber in der Regel nicht im einfachen Führungszeugnis, sofern keine weitere Eintragung vorliegt. Genau deshalb ist die Höhe der Tagessätze oft wichtiger als der Betrag.
Ist Drogenbesitz in Berlin strafbar?
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist nach dem BtMG grundsätzlich strafbar. Für Cannabis gelten seit 2024 unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.
Was ist eine geringe Menge?
Das hängt vom Stoff und vom Einzelfall ab. Bei geringen Mengen zum Eigenbedarf ist eine Einstellung des Verfahrens möglich.
Verliere ich meinen Führerschein?
Das kann unabhängig vom Strafverfahren drohen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Fahreignung gegebenenfalls gesondert.
Soll ich der Polizei etwas sagen?
Nein. Machen Sie keine Angaben zur Sache und sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt.
Lohnt sich ein Anwalt schon bei geringer Menge?
Ja. Gerade dann lassen sich oft eine Einstellung erreichen und Folgen für den Führerschein abwenden.