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Betäubungsmittelstrafrecht

Drogenbesitz in Berlin: Vorwurf nach dem BtMG

Ob Besitz, Erwerb oder Handel: Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz können schwerwiegende Folgen haben, bis hin zum Verlust des Führerscheins. Je früher ich eingreife, desto eher lässt sich eine Einstellung oder eine Strafmilderung erreichen.

Einstellung früh prüfenSchutz des FührerscheinsDiskrete BeratungErfahrung mit BtMG-Verfahren

Welche Vorwürfe das BtMG erfasst

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt unter anderem Besitz, Erwerb, Anbau, Abgabe und Handel mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt vor allem von Art und Menge des Stoffes sowie vom konkreten Vorwurf ab.

Gerade die Abgrenzung zwischen Eigenbedarf und Handel ist entscheidend und im Einzelfall oft umstritten. Hier setzt die Verteidigung an.

Cannabis: Was seit 2024 gilt

Mit dem Cannabisgesetz (KCanG) ist im Jahr 2024 der Besitz von Cannabis für Erwachsene in bestimmten Mengen erlaubt worden. Wer diese Grenzen überschreitet oder andere Betäubungsmittel besitzt, macht sich weiterhin strafbar.

Ob in Ihrem Fall noch eine erlaubte Menge vorliegt oder bereits eine Straftat im Raum steht, sollte anwaltlich geprüft werden.

Geringe Menge und Einstellung des Verfahrens

Bei einer geringen Menge zum Eigenbedarf kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht, etwa nach § 31a BtMG oder § 153 StPO. Das setzt voraus, dass früh die richtigen Weichen gestellt werden.

Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich deshalb auch bei vermeintlich kleinen Mengen, denn eine Einstellung erspart Ihnen ein Strafverfahren und mögliche Folgekosten.

Folgen für den Führerschein

Unabhängig vom Strafverfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung prüfen. Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Auch deshalb ist es wichtig, früh zu reagieren und nicht ohne Rücksprache auszusagen.

FAQ

Häufige Fragen zum Vorwurf des Drogenbesitzes

Ist Drogenbesitz in Berlin strafbar?

Der Besitz von Betäubungsmitteln ist nach dem BtMG grundsätzlich strafbar. Für Cannabis gelten seit 2024 unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.

Was ist eine geringe Menge?

Das hängt vom Stoff und vom Einzelfall ab. Bei geringen Mengen zum Eigenbedarf ist eine Einstellung des Verfahrens möglich.

Verliere ich meinen Führerschein?

Das kann unabhängig vom Strafverfahren drohen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Fahreignung gegebenenfalls gesondert.

Soll ich der Polizei etwas sagen?

Nein. Machen Sie keine Angaben zur Sache und sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt.

Lohnt sich ein Anwalt schon bei geringer Menge?

Ja. Gerade dann lassen sich oft eine Einstellung erreichen und Folgen für den Führerschein abwenden.

Vorwurf nach dem BtMG? Lassen Sie sich früh beraten.

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