Welche Vorwürfe das BtMG erfasst
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt unter anderem Besitz, Erwerb, Anbau, Abgabe und Handel mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt vor allem von Art und Menge des Stoffes sowie vom konkreten Vorwurf ab.
Gerade die Abgrenzung zwischen Eigenbedarf und Handel ist entscheidend und im Einzelfall oft umstritten. Hier setzt die Verteidigung an.