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Verkehrsrecht

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten können erhebliche Konsequenzen haben, von Geldbußen bis zu Fahrverboten. Schnelle Hilfe ist wichtig.

Schnelle EinsprücheMängelprüfungFahrverbotschutzKostenersparnis

Wann handeln

Wann Sie sofort handeln sollten

Ordnungswidrigkeiten werden oft überhastet verhängt. Diese Situationen benötigen eine schnelle anwaltliche Prüfung:

Verkehrsverstöße

Geschwindigkeit, Rotlicht, Parken im Halteverbot.

Ordnungsbußgelder

Bußgelder von Behörden für verschiedenste Verstöße.

Lärmbeschwerden

Ruhestörungs- oder Lärmverstöße.

Gewerbeverstöße

Verstöße gegen Gewerberecht oder Handwerksordnung.

Umweltverstöße

Verstöße gegen Umwelt- oder Naturschutzgesetze.

Verwaltungsstrafen

Verschiedene Ordnungswidrigkeiten aus Verwaltungsbereichen.

Im Detail

Ordnungswidrigkeiten: das Wichtigste im Überblick

Tatbestand & Anwendungsbereich

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß, den der Gesetzgeber als weniger gravierend einstuft als eine Straftat. Die Grundlagen regelt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Anders als bei einer Straftat droht keine Kriminalstrafe, sondern in erster Linie eine Geldbuße. Eine Eintragung ins Führungszeugnis als Vorstrafe erfolgt nicht.

Der wichtigste Unterschied zur Straftat liegt im Charakter der Sanktion. Während die Strafe einen sozialethischen Vorwurf ausdrückt, ahndet die Geldbuße vor allem die Missachtung einer Ordnungsvorschrift. Die einzelnen Tatbestände finden sich nicht im OWiG selbst, sondern in zahlreichen Fachgesetzen und Verordnungen, etwa im Straßenverkehrsrecht, im Gewerberecht oder im Umweltrecht.

Am häufigsten begegnen Bürgerinnen und Bürgern Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstößen. Daneben spielen Verstöße im gewerblichen Bereich und im Umweltschutz eine große Rolle. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt, dass Betroffene als unschuldig anzusehen sind, solange der Vorwurf nicht bestandskräftig festgestellt ist.

Rechtsfolgen & Sanktionen

Die mildeste Reaktion ist die Verwarnung, die mit einem Verwarnungsgeld verbunden sein kann. Es bewegt sich in einem niedrigen Bereich und wird häufig bei geringfügigen Verstößen ausgesprochen. Wird die Verwarnung samt Verwarnungsgeld akzeptiert und gezahlt, ist die Sache damit in der Regel erledigt.

Bei gewichtigeren Verstößen ergeht ein Bußgeldbescheid. Er setzt eine Geldbuße fest, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Fachgesetz und nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Die Spanne reicht von wenigen Euro bis zu erheblichen Beträgen, im Verkehrsrecht können je nach Verstoß zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot hinzukommen. Bei bestimmten Wirtschafts- und Umweltverstößen sind deutlich höhere Bußgelder möglich.

Neben der Geldbuße sieht das Recht in einzelnen Bereichen weitere Nebenfolgen vor, etwa die Einziehung von Gegenständen oder die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile. Welche Folgen konkret drohen, hängt stark vom betroffenen Rechtsgebiet ab. Eine pauschale Aussage über die zu erwartende Sanktion lässt sich daher nicht treffen.

Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren liegt zunächst in den Händen der Verwaltungsbehörde, etwa der Bußgeldstelle. Vor einer Entscheidung erhalten Betroffene Gelegenheit zur Anhörung und können sich zu dem Vorwurf äußern. Auch hier gilt, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Ein wichtiges Recht ist die Akteneinsicht, durch die der Vorwurf und die Beweismittel nachvollzogen werden können.

Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Gegen ihn kann nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist von großer Bedeutung, denn nach ihrem Ablauf wird der Bescheid bestandskräftig. Zu beachten ist außerdem die Verjährung, die bei Ordnungswidrigkeiten oft kurz ist und die Verfolgbarkeit zeitlich begrenzt.

Wird Einspruch eingelegt, prüft die Behörde den Fall erneut. Hilft sie dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort kann es zu einer Hauptverhandlung kommen, in der das Gericht über den Vorwurf entscheidet. Gegen die gerichtliche Entscheidung ist unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsbeschwerde möglich.

Verteidigung & typische Fehler

Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht und der genauen Prüfung des Vorwurfs. Häufig lohnt sich der Blick auf Form und Inhalt des Bescheids, auf die Messmethode bei Verkehrsverstößen oder auf die Frage, ob die Verjährung bereits eingetreten ist. Auf dieser Grundlage lässt sich abwägen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob die Annahme des Bescheids die ruhigere Lösung darstellt.

Der folgenreichste Fehler ist es, die zweiwöchige Einspruchsfrist verstreichen zu lassen. Wer den Bescheid unbeachtet liegen lässt, verliert die Möglichkeit, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Ebenso riskant ist es, gegenüber der Behörde unüberlegte Angaben zu machen, bevor der Akteninhalt bekannt ist, oder einen Einspruch ohne jede Begründung und Prüfung der Erfolgsaussichten einzulegen.

Empfehlenswert ist daher, Fristen sorgfältig im Blick zu behalten und sich bei höheren Bußgeldern oder drohendem Fahrverbot rechtlich beraten zu lassen. Ob sich ein Einspruch im Einzelfall lohnt, hängt von den konkreten Umständen ab. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Leistungen

So unterstütze ich Sie

Bescheidprüfung

Gründliche Prüfung auf Mängel und Fehler.

Einspruch

Professionelle Einlegung von Einsprüchen.

Behördenvertretung

Verhandlung und Vertretung vor Behörden.

Verwaltungsgericht

Vertretung vor Verwaltungsgerichten.

Kostenprüfung

Prüfung der erhobenen Gebühren.

Geldbuße mindern

Verhandlung zur Reduktion der Geldbuße.

Warum jetzt

Warum schnell handeln zählt

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Das ist sehr kurz. Auch bei Ordnungswidrigkeiten lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, oft lassen sich Mängel finden, die zur Aufhebung führen.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

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FAQ

Häufige Fragen, Ordnungswidrigkeiten

Wie lange habe ich für einen Einspruch?

Zwei Wochen ab dem Tag der Zustellung.

Was kostet ein Einspruch?

Das besprechen wir. Oft lohnt sich der Aufwand.

Kann der Bescheid aufgehoben werden?

Ja, bei Mängeln im Verfahren oder in der Begründung.

Muss ich vor Gericht erscheinen?

Nicht unbedingt, wir können Sie oft vertreten.

Was passiert bei Nichtbezahlung?

Es folgt ein Vollstreckungsverfahren. Das ist nicht zu empfehlen.

Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?

Ja, das ist oft möglich.

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