Tatbestand & Anwendungsbereich
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß, den der Gesetzgeber als weniger gravierend einstuft als eine Straftat. Die Grundlagen regelt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Anders als bei einer Straftat droht keine Kriminalstrafe, sondern in erster Linie eine Geldbuße. Eine Eintragung ins Führungszeugnis als Vorstrafe erfolgt nicht.
Der wichtigste Unterschied zur Straftat liegt im Charakter der Sanktion. Während die Strafe einen sozialethischen Vorwurf ausdrückt, ahndet die Geldbuße vor allem die Missachtung einer Ordnungsvorschrift. Die einzelnen Tatbestände finden sich nicht im OWiG selbst, sondern in zahlreichen Fachgesetzen und Verordnungen, etwa im Straßenverkehrsrecht, im Gewerberecht oder im Umweltrecht.
Am häufigsten begegnen Bürgerinnen und Bürgern Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstößen. Daneben spielen Verstöße im gewerblichen Bereich und im Umweltschutz eine große Rolle. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt, dass Betroffene als unschuldig anzusehen sind, solange der Vorwurf nicht bestandskräftig festgestellt ist.
