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Strafrecht

Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst alle strafbaren Handlungen. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung ist entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Sofortiger RechtsschutzStrategische VerteidigungGerichtserfahrungErgebnisorientiert

Wann handeln

Wann Sie sofort handeln sollten

Strafrechtliche Ermittlungen erfordern sofortige anwaltliche Unterstützung. Diese Situationen sind kritisch:

Festnahme / Verhaftung

Sie werden festgenommen oder erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird.

Polizeiverhör

Sie sollen vernommen werden oder wurden bereits vernommen.

Hausdurchsuchung

Polizei oder Staatsanwaltschaft durchsuchen Ihre Wohnung oder Ihr Büro.

Anklage droht

Sie befürchten, dass Anklage gegen Sie erhoben wird.

Untersuchungshaft

Ihnen droht Untersuchungshaft und Sie brauchen schnelle Hilfe.

Gerichtsverhandlung

Sie haben einen Termin vor Gericht und benötigen juristische Unterstützung.

Im Detail

Strafrecht: das Wichtigste im Überblick

Tatbestand & Strafbarkeit

Das Strafrecht regelt, welches Verhalten der Staat mit Strafe bedroht und unter welchen Voraussetzungen eine Person dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Strafbar ist grundsätzlich nur, wer rechtswidrig und schuldhaft einen gesetzlich bestimmten Straftatbestand verwirklicht. Maßgeblich sind dabei das Strafgesetzbuch und zahlreiche Nebengesetze. Erst wenn der objektive Tatbestand erfüllt ist, in der Regel auch Vorsatz vorliegt und keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wie Notwehr eingreifen, kommt eine Bestrafung überhaupt in Betracht.

Wer einer Straftat verdächtigt wird, ist Beschuldigter und steht von Anfang an unter dem Schutz der Unschuldsvermutung. Niemand muss sich selbst belasten. Aus dem Schweigerecht nach § 136 StPO folgt, dass Beschuldigte keine Angaben zur Sache machen müssen und das Schweigen ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf. Vor einer Vernehmung ist über dieses Recht und über das Recht auf einen Verteidiger zu belehren.

Eine zentrale Rolle spielt die Akteneinsicht. Erst der Verteidiger kann nach § 147 StPO die Ermittlungsakte einsehen und so erkennen, welche Beweise tatsächlich vorliegen. In schwerwiegenden Fällen kann gegen Beschuldigte Untersuchungshaft nach den §§ 112 ff. StPO angeordnet werden, etwa bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Auch dann gilt die Unschuldsvermutung fort, weshalb gerade hier eine frühe anwaltliche Begleitung wichtig ist.

Strafen & Strafrahmen

Das deutsche Strafrecht kennt als Hauptstrafen die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Die Geldstrafe wird nach § 40 StGB in Tagessätzen bemessen. Das Gericht bestimmt zunächst die Zahl der Tagessätze nach der Schwere der Tat und anschließend die Höhe eines einzelnen Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, vor allem dem Nettoeinkommen. So wirkt dieselbe Anzahl von Tagessätzen bei unterschiedlichem Einkommen unterschiedlich stark.

Die Freiheitsstrafe richtet sich nach § 38 StGB. Sie ist zeitig und beträgt im Mindestmaß einen Monat und im Höchstmaß fünfzehn Jahre, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht. Den konkreten Strafrahmen gibt jeweils der einzelne Tatbestand vor. Innerhalb dieses Rahmens berücksichtigt das Gericht strafmildernde und strafschärfende Umstände, etwa ein Geständnis, eine Wiedergutmachung oder einschlägige Vorstrafen.

Eine verhängte Freiheitsstrafe muss nicht zwingend vollstreckt werden. Nach § 56 StGB kann das Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen, wenn eine günstige Sozialprognose besteht. Neben den Hauptstrafen kommen Nebenstrafen und Nebenfolgen in Betracht, etwa ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Einziehung von Taterträgen. Ob und in welchem Umfang solche Folgen drohen, hängt stets vom Einzelfall ab.

Ablauf des Verfahrens

Ein Strafverfahren beginnt regelmäßig mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, häufig ausgelöst durch eine Anzeige oder von Amts wegen. Polizei und Staatsanwaltschaft klären den Sachverhalt auf und sind dabei verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. In dieser Phase werden Zeugen vernommen, Beweise gesichert und gegebenenfalls Durchsuchungen durchgeführt. Schon jetzt sollten Beschuldigte ihre Rechte kennen und Angaben gut überlegen.

Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für hinreichend, erhebt sie Anklage oder beantragt einen Strafbefehl. Das Gericht prüft die Anklage und entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens. In der Hauptverhandlung werden die Beweise unmittelbar erhoben, Zeugen und Sachverständige gehört und am Ende ergeht das Urteil. Gegen dieses Urteil stehen je nach Instanz Rechtsmittel wie Berufung oder Revision offen.

Nicht jedes Verfahren endet mit einem Urteil. Bei geringer Schuld kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht das Verfahren nach § 153 StPO ohne Auflagen einstellen. Nach § 153a StPO ist eine Einstellung gegen Auflagen möglich, etwa gegen eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse. Erfüllt der Beschuldigte die Auflage, wird das Verfahren endgültig beendet, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt.

Verteidigung & typische Fehler

Eine wirksame Verteidigung setzt früh an, idealerweise schon im Ermittlungsverfahren. Bevor überhaupt eine Einlassung erfolgt, verschafft sich der Verteidiger über die Akteneinsicht nach § 147 StPO ein Bild von der Beweislage. Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob Schweigen, eine schriftliche Stellungnahme oder das Hinwirken auf eine Einstellung nach den §§ 153, 153a StPO der richtige Weg ist. Jede Strategie richtet sich nach dem konkreten Fall.

Der häufigste Fehler ist, vorschnell ohne Verteidiger Angaben zur Sache zu machen. Wer im Glauben, die Sache schnell aufklären zu können, drauflosredet, legt sich oft auf eine Version fest, die sich später nicht mehr korrigieren lässt. Das Schweigerecht nach § 136 StPO besteht gerade deshalb. Ebenso problematisch sind eigene Kontaktaufnahmen mit Zeugen oder das Löschen von Daten, weil dies den Verdacht der Verdunkelung begründen und Untersuchungshaft nach den §§ 112 ff. StPO befördern kann.

Auch im weiteren Verlauf gilt, Fristen für Rechtsmittel ernst zu nehmen und Ladungen nicht zu ignorieren. Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wie ein Verfahren ausgeht, lässt sich seriös nicht vorhersagen, da es von vielen Umständen abhängt. Wer frühzeitig anwaltlichen Rat sucht, schafft jedoch die Voraussetzungen dafür, dass seine Rechte gewahrt und alle entlastenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Leistungen

So unterstütze ich Sie

Rechtsberatung

Umfassende Beratung zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.

Akteneinsicht

Vollständige Prüfung aller polizeilichen und ermittlungsbehördlichen Unterlagen.

Vertretung vor Gericht

Professionelle Vertretung in allen Gerichtsinstanzen.

Verhandlungsstrategie

Entwicklung einer Strategie zur Minimierung von Strafen.

Behördenkommunikation

Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft in Ihrem Sinne.

Rechtsmittel

Einlegung von Einsprüchen und Revisionen gegen ungünstige Entscheidungen.

Warum jetzt

Warum schnell handeln zählt

Die ersten Stunden nach einer Festnahme oder dem Verdacht sind entscheidend. Was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann Ihrem Fall schaden. Ein erfahrener Anwalt schützt Ihre Rechte von Anfang an.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Strafverteidiger in Berlin, im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

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FAQ

Häufige Fragen, Strafrecht

Sollte ich mit der Polizei sprechen?

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Sagen Sie, dass Sie einen Anwalt möchten.

Muss ich einen Termin bei der Polizei wahrnehmen?

Nur mit anwaltlicher Begleitung. Wir können diesen Termin koordinieren.

Was ist Untersuchungshaft?

Das ist Haft vor einer Verurteilung. Wir versuchen, sie zu vermeiden.

Wie lange kann Untersuchungshaft dauern?

Das ist unterschiedlich, wir prüfen das in Ihrem Fall.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Wir informieren Sie beim ersten Gespräch transparent über alle Kosten.

Kann ich Akteneinsicht nehmen?

Ja, das ist ein wichtiges Recht. Wir beantragen sie für Sie.

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