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Polizei vor der Tür?

Hausdurchsuchung: Ihre Rechte und das richtige Verhalten

Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür, zählt jede Minute. Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie sofort einen Anwalt an.

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Im Ernstfall richtig handeln

Was Sie jetzt tun sollten

  1. 01

    Beschluss zeigen lassen

    Verlangen Sie den schriftlichen Durchsuchungsbeschluss und lesen Sie, was gesucht wird.

  2. 02

    Schweigen, nichts unterschreiben

    Machen Sie keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie nichts. Widersprechen Sie der Beschlagnahme.

  3. 03

    Sofort anrufen

    Kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich die Durchsuchung begleiten und Ihre Rechte sichern kann.

Was bei einer Hausdurchsuchung erlaubt ist

Eine Durchsuchung Ihrer Wohnung setzt grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss voraus. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Polizei oder Staatsanwaltschaft ausnahmsweise auch ohne Beschluss handeln.

Der Beschluss legt fest, was und wo gesucht werden darf. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und merken Sie sich, welcher Tatvorwurf genannt wird.

Ihre Rechte während der Durchsuchung

Sie haben das Recht zu schweigen und müssen an der Suche nicht aktiv mitwirken. Leisten Sie aber keinen körperlichen Widerstand. Sie dürfen jederzeit einen Anwalt hinzuziehen und sollten das auch tun.

Werden Gegenstände mitgenommen, können Sie der Beschlagnahme ausdrücklich widersprechen. Bestehen Sie auf einem Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände.

Nach der Durchsuchung

Nach der Durchsuchung beantrage ich Akteneinsicht und prüfe, ob die Maßnahme rechtmäßig war. Gegen eine rechtswidrige Durchsuchung oder Beschlagnahme kann vorgegangen werden.

Wichtig ist, dass Sie auch nach der Durchsuchung keine Angaben ohne anwaltliche Rücksprache machen.

FAQ

Häufige Fragen zur Hausdurchsuchung

Muss ich die Polizei in meine Wohnung lassen?

Mit einem Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Verzug ja. Leisten Sie keinen Widerstand, müssen aber auch nicht aktiv mitwirken.

Darf ich während der Durchsuchung schweigen?

Ja. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Nutzen Sie dieses Recht.

Muss ich etwas unterschreiben?

Nein. Unterschreiben Sie keine Protokolle oder Erklärungen ohne anwaltliche Rücksprache.

Kann ich einen Anwalt rufen?

Ja, jederzeit und sofort. Rufen Sie mich an, ich begleite die Durchsuchung.

Was passiert mit beschlagnahmten Gegenständen?

Sie können der Beschlagnahme widersprechen und ein Verzeichnis verlangen. Die Rechtmäßigkeit prüfe ich anschließend.

Durchsuchung läuft oder steht bevor? Rufen Sie sofort an.

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