Was bei einer Hausdurchsuchung erlaubt ist
Eine Durchsuchung Ihrer Wohnung setzt grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss voraus. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Polizei oder Staatsanwaltschaft ausnahmsweise auch ohne Beschluss handeln.
Der Beschluss legt fest, was und wo gesucht werden darf. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und merken Sie sich, welcher Tatvorwurf genannt wird.