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Strafrecht

Sexualstrafrecht

Sexualstrafrechtliche Vorwürfe sind ernsthafte und emotional belastende Angelegenheiten. Diskrete, spezialisierte Verteidigung ist entscheidend.

Absolute DiskretionEngagierte VerteidigungEmpathische BeratungReputationsschutz

Wann handeln

Wann Sie sofort handeln sollten

Sexualstrafrechtliche Vorwürfe haben ernsthafte Konsequenzen. Diese Situationen benötigen sofortige Hilfe:

Belästigung

Verdacht auf sexuelle Belästigung oder unangemessenes Verhalten.

Nötigung

Vorwurf der sexuellen Nötigung oder Gewalt.

Vergewaltigung

Schwerwiegender Vorwurf der Vergewaltigung.

Verbreiten von Material

Verdacht auf Verbreitung von unangemessenem Material.

Kinder- / Jugendschutz

Vorwürfe im Zusammenhang mit Minderjährigen.

Falsche Anschuldigung

Sie werden unschuldig beschuldigt und benötigen Hilfe.

Im Detail

Sexualstrafrecht: das Wichtigste im Überblick

Tatbestand & Strafbarkeit

Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung und besonders schutzbedürftige Personen. Es umfasst eine Reihe sehr unterschiedlicher Tatbestände. Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB erfasst körperliche Berührungen in sexuell bestimmter Weise, durch die eine andere Person belästigt wird. Der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung sind in § 177 StGB geregelt und knüpfen daran an, dass eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird.

Besonders gravierend sind Vorwürfe nach § 176 StGB, der den sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe stellt, sowie nach § 184b StGB, der die Verbreitung, den Besitz und den Erwerb kinderpornographischer Inhalte erfasst. Gerade im Bereich des § 184b StGB können bereits einzelne Dateien auf einem Gerät zu einem Ermittlungsverfahren führen, auch wenn die genauen Umstände des Zustandekommens noch nicht geklärt sind.

Sexualstrafverfahren gehören zu den sensibelsten und am stärksten stigmatisierenden Bereichen des Strafrechts. Schon der bloße Verdacht kann erhebliche Folgen für das persönliche und berufliche Umfeld haben. Umso wichtiger ist es, dass von Beginn an die Unschuldsvermutung gewahrt bleibt und nicht vorschnell von einem Tatnachweis ausgegangen wird, solange die Vorwürfe nicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüft worden sind.

Strafen & Strafrahmen

Die Strafrahmen im Sexualstrafrecht sind weit gespannt und richten sich nach Schwere und Art des Vorwurfs. Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet, sofern die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Beim sexuellen Übergriff und der sexuellen Nötigung nach § 177 StGB reicht der Strafrahmen je nach Fallgestaltung von einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, wobei die Vergewaltigung und weitere Qualifikationen deutlich höhere Mindeststrafen vorsehen.

Vorwürfe nach § 176 StGB wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und nach § 184b StGB im Zusammenhang mit kinderpornographischen Inhalten sind als Verbrechen oder mit erhöhten Strafrahmen ausgestaltet und ziehen regelmäßig Freiheitsstrafen nach sich. Die konkrete Höhe hängt von zahlreichen Umständen ab, etwa der Schwere der Handlung, dem Alter der betroffenen Person und einer möglichen Wiederholung.

Neben der eigentlichen Strafe sind erhebliche Nebenfolgen zu beachten. Eine Verurteilung führt zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen im Führungszeugnis erscheinen, was insbesondere bei Tätigkeiten mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen weitreichende Auswirkungen hat. Je nach Fall kommen weitere Maßnahmen wie Weisungen oder Auflagen in Betracht.

Ablauf des Verfahrens

Auch im Sexualstrafrecht beginnt das Verfahren mit dem Ermittlungsverfahren. Häufig erfährt der Beschuldigte erst durch eine Vorladung, eine Durchsuchung oder die Sicherstellung von Geräten von den Vorwürfen. Die Ermittlungsbehörden sichern Beweise, vernehmen Zeuginnen und Zeugen und werten elektronische Datenträger aus. In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage, weshalb der Beurteilung von Glaubhaftigkeit und Verfahrensgang eine große Bedeutung zukommt.

Hält die Staatsanwaltschaft den Verdacht für hinreichend, erhebt sie Anklage. Das Gericht entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens. In der Hauptverhandlung werden die Beweise erhoben, wobei betroffene Personen unter bestimmten Voraussetzungen besonderen Schutz genießen, etwa durch nichtöffentliche Teile der Verhandlung. Am Ende steht ein Urteil, das auf Freispruch oder Verurteilung lauten kann.

Der Beschuldigte hat in jeder Phase das Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen. Er darf jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen, der Akteneinsicht beantragt und die Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden prüft. Diese Rechte gelten unabhängig von der Schwere des Vorwurfs und sind ein zentraler Bestandteil eines fairen Verfahrens.

Verteidigung & typische Fehler

Im Sexualstrafrecht ist eine frühe und besonnene Verteidigung von besonderer Bedeutung. Schon vor der ersten Vernehmung sollte geklärt sein, welche Strategie sachgerecht ist, da spätere Äußerungen nur schwer wieder zu beseitigen sind. Ein zentraler Ansatz ist die genaue Auswertung der Akte, die Prüfung der Aussageentstehung und der Glaubhaftigkeit von Angaben sowie die Untersuchung, ob Durchsuchungen und Sicherstellungen rechtmäßig waren. Bei technischen Vorwürfen kommt es oft auf eine sorgfältige Klärung an, wie Inhalte auf ein Gerät gelangt sind.

Der schwerwiegendste Fehler besteht darin, sich vor anwaltlicher Beratung zur Sache zu äußern. Gerade aus dem verständlichen Wunsch, ein Missverständnis sofort aufzuklären, entstehen häufig Erklärungen, die später nachteilig wirken. Sinnvoll ist es, zunächst von dem Schweigerecht Gebrauch zu machen, die erste Vernehmung nicht ohne Verteidigung zu absolvieren und erst nach Akteneinsicht über eine inhaltliche Stellungnahme zu entscheiden.

Daneben sollten Beschuldigte vermeiden, Kontakt zu möglichen Zeuginnen oder Zeugen aufzunehmen oder Beweismittel zu verändern, da dies den Verdacht verstärken und eigene Maßnahmen nach sich ziehen kann. Angesichts der starken Stigmatisierung ist zugleich ein zurückhaltender Umgang mit dem Umfeld ratsam. Diese Ausführungen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jede beschuldigte Person die Unschuldsvermutung.

Leistungen

So unterstütze ich Sie

Diskrete Beratung

Völlig vertrauliche und diskrete Beratung.

Beweisanalyse

Sorgfältige Analyse der vorliegenden Beweise.

Ermittlungsschutz

Schutz Ihrer Rechte während der Ermittlungen.

Gerichtsvertretung

Spezialisierte Vertretung vor Gericht.

Reputationsschutz

Schutz Ihres guten Rufes.

Psychologische Unterstützung

Vermittlung psychologischer Fachberatung.

Welcher Vorwurf steht konkret im Raum?

Sexualstrafrecht ist kein einheitlicher Vorwurf, und die Unterschiede entscheiden über alles Weitere. Der sexuelle Übergriff nach § 177 StGB reicht von der Berührung gegen den erkennbaren Willen bis zur Vergewaltigung. Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, bei einer Vergewaltigung als besonders schwerem Fall liegt die Strafe nicht unter zwei Jahren.

Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB erfasst körperliche Berührungen in sexuell bestimmter Weise und ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Sie wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, was im Verfahren eine Rolle spielen kann.

Beim sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB handelt es sich seit 2021 um ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Eine Einstellung gegen Auflagen ist hier nicht möglich, die Verteidigung setzt deshalb noch früher an. Exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB sind dagegen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.

Einen eigenen Bereich bilden Verfahren wegen kinder- und jugendpornografischer Inhalte nach §§ 184b, 184c StGB. Sie beginnen fast nie mit einer Anzeige, sondern mit einer Durchsuchung, häufig nach einem Hinweis eines Plattformbetreibers.

Die Gesetzesänderung vom 28. Juni 2024 bei § 184b StGB

Zum 28. Juni 2024 hat der Gesetzgeber die Mindeststrafen in § 184b StGB wieder abgesenkt. Für die Verbreitung liegt die Mindeststrafe seitdem bei sechs Monaten, für Besitz und Erwerb bei drei Monaten. Zuvor galt seit 2021 jeweils ein Jahr.

Das ist keine Kosmetik, sondern verändert das gesamte Verfahren. Aus einem Verbrechen wird wieder ein Vergehen. Damit kommen eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO und ein Strafbefehl ohne öffentliche Hauptverhandlung wieder in Betracht, wenn die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

Wichtig ist das besonders für Fälle am unteren Rand, etwa unverlangt zugesandte Dateien in Chatgruppen oder wenige Dateien ohne Weitergabe. Läuft Ihr Verfahren bereits länger, lohnt sich der Blick darauf, welche Fassung des Gesetzes anzuwenden ist.

Aussage gegen Aussage: worauf es wirklich ankommt

In vielen Verfahren gibt es keine Zeugen und keine Spuren, sondern zwei Darstellungen. Die Gerichte entscheiden solche Fälle nicht nach Sympathie, sondern anhand der Aussage selbst. Geprüft werden unter anderem der Detailreichtum, die Konstanz über mehrere Vernehmungen hinweg, Widersprüche und die Entstehungsgeschichte der Aussage.

Genau deshalb ist die erste polizeiliche Vernehmung der belastenden Person so wichtig. Wie wurde gefragt, wurde suggestiv nachgeholfen, wer war vorher eingebunden, welche Chats und Nachrichten gab es vor und nach dem angeblichen Geschehen? Diese Punkte finden sich in der Akte, nicht im Gespräch am Telefon.

In Zweifelsfällen kann ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Ob es beantragt werden sollte, ist eine taktische Entscheidung und hängt davon ab, was die Aktenlage hergibt.

Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten

Kontaktieren Sie die anzeigende Person nicht, weder direkt noch über Freunde oder Familie. Das ist der häufigste schwere Fehler. Es kann als Einwirkung auf Zeugen gewertet werden und begründet den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, also Untersuchungshaft.

Löschen Sie nichts. Chats, Fotos und Verläufe wirken belastend, entlasten aber oft gerade. Gelöschte Daten lassen sich forensisch meist rekonstruieren, und die Löschung selbst wird gegen Sie verwendet.

Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch nicht, um das Missverständnis schnell aufzuklären. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was vorgeworfen wird und was die Ermittler bereits haben. Eine erste Erklärung lässt sich später nicht mehr zurücknehmen, sie wird stattdessen mit jeder weiteren Angabe verglichen.

Hausdurchsuchung und beschlagnahmte Geräte

Beginnt das Verfahren mit einer Durchsuchung, werden regelmäßig Handy, Rechner und Speichermedien mitgenommen. Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nicht daran mitwirken. Weder PIN noch Passwörter müssen Sie herausgeben, und Sie sollten es auch nicht tun.

Lassen Sie sich ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände geben und widersprechen Sie der Beschlagnahme. Der Widerspruch hält die Möglichkeit offen, die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die Auswertung dauert oft Monate. Diese Zeit ist kein Leerlauf, sondern der Zeitraum, in dem sich die Verteidigung vorbereiten und mit der Staatsanwaltschaft über den weiteren Gang sprechen lässt.

Das Ziel: Erledigung im Ermittlungsverfahren

Der beste Ausgang ist ein Verfahren, das nie öffentlich wird. Deshalb liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit im Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht, Prüfung der Beweislage und, wo es trägt, eine begründete Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.

Trägt der Vorwurf teilweise, kommen je nach Delikt eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO oder ein Strafbefehl in Betracht. Beides vermeidet eine öffentliche Hauptverhandlung.

Kommt es zur Anklage, entscheidet die Vorbereitung. Beweisanträge, die Befragung der belastenden Person und der Umgang mit Sachverständigen bestimmen den Ausgang, nicht das Schlusswort.

Diskretion ist Teil der Verteidigung

Post der Justiz geht auf Wunsch an meine Kanzleianschrift, nicht zu Ihnen nach Hause. Termine können außerhalb der üblichen Zeiten stattfinden, die Beratung ist auch per Video oder Telefon möglich.

In der Hauptverhandlung kann die Öffentlichkeit in Verfahren aus dem Bereich des Sexualstrafrechts ausgeschlossen werden. Das ist einer der Punkte, die früh mitgedacht gehören, ebenso wie der Umgang mit Arbeitgeber, Behörden oder Berufskammern.

Was Sie mir sagen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Das gilt ab dem ersten Anruf, auch wenn es danach nicht zu einem Mandat kommt.

Warum jetzt

Warum schnell handeln zählt

Sexualstrafrechtliche Vorwürfe können Ihre gesamte Zukunft zerstören, unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist. Absolute Diskretion und spezialisierte Verteidigung sind entscheidend. Wir schützen Sie und Ihren guten Ruf.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Strafverteidiger in Berlin, im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

Zur Kanzlei

FAQ

Häufige Fragen, Sexualstrafrecht

Was hat sich 2024 bei § 184b StGB geändert?

Seit dem 28. Juni 2024 liegt die Mindeststrafe für die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte wieder bei sechs Monaten und für Besitz und Erwerb bei drei Monaten. Damit ist die Tat wieder ein Vergehen und nicht mehr ein Verbrechen. Praktisch heißt das: Eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO und ein Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung sind wieder möglich.

Die Polizei hat mein Handy mitgenommen. Muss ich die PIN herausgeben?

Nein. Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nicht aktiv mitwirken. Passwörter und PIN müssen Sie nicht herausgeben. Eine einmal freiwillig erteilte Entsperrung lässt sich nicht zurücknehmen, deshalb sollte diese Entscheidung nicht spontan am Küchentisch fallen.

Soll ich mich bei der anzeigenden Person erklären oder entschuldigen?

Auf keinen Fall ohne Rücksprache. Jede Kontaktaufnahme, auch über Dritte, kann als Einwirkung auf Zeugen gewertet werden und den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen. Eine Entschuldigung wird zudem regelmäßig als Eingeständnis gelesen.

Es steht Aussage gegen Aussage. Wie wird das entschieden?

Die Gerichte prüfen die belastende Aussage selbst: Detailreichtum, Konstanz über mehrere Vernehmungen, Widersprüche und die Entstehung der Aussage, also wer wann wie gefragt hat. In Zweifelsfällen kommt ein aussagepsychologisches Gutachten in Betracht. Ob ein solcher Antrag sinnvoll ist, zeigt erst die Akte.

Wird mein Name öffentlich?

Im Ermittlungsverfahren ist das Verfahren nicht öffentlich. Endet es mit einer Einstellung oder einem Strafbefehl, kommt es gar nicht zur öffentlichen Verhandlung. In der Hauptverhandlung kann die Öffentlichkeit in Sexualstrafverfahren ausgeschlossen werden. Post der Justiz kann an meine Kanzleianschrift gehen.

Wie lange dauert so ein Verfahren?

Wenn Geräte ausgewertet werden, dauert allein das oft mehrere Monate. Diese Zeit ist kein verlorener Zeitraum, sondern der Abschnitt, in dem sich über Akteneinsicht und Stellungnahme die Weichen stellen lassen. Ein Verfahren, das im Ermittlungsverfahren endet, ist schneller und leiser als jedes Urteil.

Ich bin unschuldig. Reicht es nicht, das zu sagen?

Leider nein. Wer früh und ohne Aktenkenntnis erklärt, liefert häufig genau die Anknüpfungspunkte, die den Ermittlern fehlen. Die Unschuld zeigt sich an der Beweislage, und die lässt sich erst nach Akteneinsicht angreifen. Bis dahin ist Schweigen die sichere Entscheidung.

Was kostet die Verteidigung?

Das hängt von Vorwurf und Verfahrensstand ab. Ich nenne Ihnen den Kostenrahmen, bevor etwas beauftragt wird. Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, klären wir vorab mit, im Strafrecht ist der Schutz häufig eingeschränkt.

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