Was bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter?
Dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft und die Polizei Sie dazu vernehmen möchte. Sie müssen dieser Ladung nicht folgen und nichts zur Sache sagen. Sinnvoll ist, den Termin nicht einfach verstreichen zu lassen, sondern über einen Verteidiger abzusagen und Akteneinsicht zu beantragen.
Muss ich als Zeuge bei der Polizei erscheinen?
Seit der Reform von 2017 besteht eine Erscheinenspflicht, wenn die Staatsanwaltschaft die polizeiliche Vernehmung angeordnet hat (§ 163 Abs. 3 StPO). Fehlt eine solche Anordnung, müssen Sie nicht erscheinen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht besteht die Pflicht immer.
Kann ich als Zeuge die Aussage verweigern?
Teilweise. Angehörige des Beschuldigten dürfen die Aussage vollständig verweigern (§ 52 StPO). Jeder andere Zeuge darf einzelne Fragen unbeantwortet lassen, wenn die Antwort ihn selbst der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde (§ 55 StPO). Ansonsten gilt für den Zeugen eine Wahrheitspflicht.
Kann ich als Zeuge zum Beschuldigten werden?
Ja, und das passiert häufiger, als man denkt. Wenn sich im Lauf der Vernehmung ein Verdacht gegen Sie ergibt, wechselt die Rolle, und Ihre bisherigen Angaben bleiben verwertbar. Wer damit rechnet, sollte vor dem Termin klären lassen, in welcher Rolle er tatsächlich steht.
Bekomme ich Akteneinsicht?
Als Beschuldigter selbst in der Regel nicht, wohl aber Ihr Verteidiger (§ 147 StPO). Das ist der praktische Grund, einen Anwalt vor der Vernehmung einzuschalten und nicht danach: Ohne Kenntnis der Akte lässt sich nicht beurteilen, ob und was gesagt werden sollte.
Was kostet die erste Einschätzung?
Rufen Sie an, dann klären wir in wenigen Minuten, worum es geht und was der nächste Schritt kostet, bevor ein Mandat entsteht. Bei einer laufenden Frist oder einem nahen Vernehmungstermin ist Tempo wichtiger als alles andere.
Muss ich zur Vorladung der Polizei erscheinen?
Als Beschuldigter nicht. Eine polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht wahrnehmen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sieht das anders aus.
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie müssen lediglich Angaben zur Person machen, nicht aber zur Sache.
Was passiert, wenn ich nicht hingehe?
Erscheinen Sie als Beschuldigter nicht zu einem rein polizeilichen Termin, hat das in der Regel keine unmittelbaren Folgen. Eine anwaltliche Prüfung ist trotzdem sinnvoll.
Gilt das auch, wenn ich als Zeuge geladen bin?
Nein. Als Zeuge können andere Pflichten gelten. Das sollten Sie vorab klären lassen.
Sollte ich vorher einen Anwalt einschalten?
Ja. Ich beantrage Akteneinsicht und stimme mit Ihnen ab, wie weiter vorzugehen ist, bevor Sie reagieren.