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Strafrecht

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht hat andere Regeln als das Erwachsenenstrafrecht. Spezialisierte Beratung und Verteidigung junger Menschen sind entscheidend.

Engagierte VerteidigungJugendzentriertZukunftsorientiertReintegration

Wann handeln

Wann Sie sofort handeln sollten

Wenn ein junger Mensch beschuldigt wird, ist schnelle spezialisierte Hilfe entscheidend. Diese Situationen sind kritisch:

Erste Beschuldigung

Ein junger Mensch wird zum ersten Mal beschuldigt.

Wiederholte Vorwürfe

Mehrere strafrechtliche Vorwürfe gegen den Jugendlichen.

Gruppendelikte

Der Jugendliche war Teil einer Gruppe bei einer Straftat.

Schwere Delikte

Schwere Vorwürfe wie Gewalt- oder Raubdelikte.

Untersuchungshaft

Der Jugendliche sitzt in Untersuchungshaft.

Gerichtsverhandlung

Verhandlung vor dem Jugendgericht steht an.

Im Detail

Jugendstrafrecht: das Wichtigste im Überblick

Tatbestand & Anwendungsbereich

Das Jugendstrafrecht regelt, wie der Staat auf Straftaten junger Menschen reagiert. Maßgeblich ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es gilt für Jugendliche, also Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren, und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende angewendet werden, die zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre alt waren. Kinder unter 14 Jahren sind nach deutschem Recht schuldunfähig und können strafrechtlich nicht belangt werden.

Welches Verhalten strafbar ist, ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Strafgesetzen, etwa dem Strafgesetzbuch oder dem Betäubungsmittelgesetz. Das JGG verändert also nicht den Tatbestand selbst, sondern bestimmt die Rechtsfolgen und den Verfahrensgang für junge Menschen. Bei Heranwachsenden prüft das Gericht nach § 105 JGG, ob die Persönlichkeitsentwicklung noch der eines Jugendlichen entsprach oder ob es sich um eine typische Jugendverfehlung handelte. Trifft das zu, wird Jugendstrafrecht angewandt, andernfalls allgemeines Strafrecht.

Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht der Erziehungsgedanke. Anders als beim Erwachsenenstrafrecht geht es nicht vorrangig um Vergeltung, sondern darum, weiteren Straftaten vorzubeugen und die persönliche Entwicklung zu fördern. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Rechtsfolgen & Sanktionen

Das JGG stellt ein abgestuftes System von Rechtsfolgen bereit. An erster Stelle stehen die Erziehungsmaßregeln, etwa Weisungen zur Lebensführung oder die Anordnung, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Sie zielen darauf ab, das Verhalten des jungen Menschen positiv zu beeinflussen, ohne den Charakter einer Strafe zu haben.

Reichen Erziehungsmaßregeln nicht aus, kommen Zuchtmittel in Betracht. Dazu zählen die Verwarnung, Auflagen wie etwa die Wiedergutmachung des Schadens oder die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung sowie der Jugendarrest. Der Jugendarrest ist ein kurzer Freiheitsentzug, der je nach Form von wenigen Freizeiten bis zu mehreren Wochen dauern kann, ohne dass dadurch eine Vorstrafe im klassischen Sinn entsteht.

Die schwerste Sanktion ist die Jugendstrafe nach den §§ 9 bis 18 JGG. Sie wird nur verhängt, wenn schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld dies erfordern. Die Jugendstrafe beträgt grundsätzlich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, bei besonders schweren Verbrechen kann sie bis zu zehn Jahre erreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Vollstreckung zur Bewährung aussetzen, sodass der junge Mensch unter Auflagen und Betreuung in Freiheit bleibt.

Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren beginnt meist mit Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Der oder die Beschuldigte wird zur Sache angehört. Schon in diesem frühen Stadium besteht das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Verteidiger oder eine Verteidigerin hinzuzuziehen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Eine Besonderheit des Jugendstrafrechts ist die Jugendgerichtshilfe. Sie wird in das Verfahren einbezogen, befasst sich mit der Lebenssituation des jungen Menschen und gibt dem Gericht eine Einschätzung zur Persönlichkeit und zu geeigneten Maßnahmen. Häufig lässt sich ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beenden. Über die Diversion und die Einstellung nach den §§ 45 und 47 JGG können Staatsanwaltschaft und Gericht bei geringerer Schuld von einer förmlichen Verurteilung absehen, etwa nach einem klärenden Gespräch oder einer erbrachten Auflage.

Kommt es zur Hauptverhandlung, findet sie vor dem Jugendgericht statt. Die Öffentlichkeit ist bei Jugendlichen in der Regel ausgeschlossen, um den jungen Menschen zu schützen. Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter haben eigene Verfahrensrechte. Am Ende steht eine Entscheidung, gegen die grundsätzlich Rechtsmittel eingelegt werden können.

Verteidigung & typische Fehler

Eine sorgfältige Verteidigung setzt früh an. Sie prüft die Beweislage, achtet auf die Einhaltung der besonderen Verfahrensrechte junger Menschen und arbeitet auf jugendgemäße, möglichst milde Reaktionen hin. Oft ist es das Ziel, eine Hauptverhandlung zu vermeiden und stattdessen eine Einstellung oder Diversion zu erreichen, die dem Erziehungsgedanken besser entspricht als eine Verurteilung.

Zu den häufigsten Fehlern gehört es, bei der Polizei vorschnell und ohne anwaltlichen Rat eine Aussage zu machen. Junge Menschen unterschätzen leicht die Tragweite ihrer Angaben. Ebenso problematisch ist es, Termine oder Auflagen nicht ernst zu nehmen oder die Mitwirkung an einem klärenden Gespräch zu verweigern, weil dies den Eindruck mangelnder Einsicht erwecken kann.

Sinnvoll ist es daher, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch das Verhalten nach der Tat, etwa die Bereitschaft zur Wiedergutmachung, kann sich auf die Rechtsfolgen auswirken. Dieser Text gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.

Leistungen

So unterstütze ich Sie

Rechtsschutz

Umfassender Schutz der Rechte des Jugendlichen.

Elternberatung

Beratung der Eltern über deren Rechte und Pflichten.

Schule / Ausbildung

Unterstützung zur Fortführung von Schule oder Ausbildung.

Diversionsmaßnahmen

Verhandlung über alternative Maßnahmen statt einer Strafe.

Gerichtsvertretung

Spezialisierte Vertretung vor dem Jugendgericht.

Resozialisierung

Unterstützung bei der Rückkehr in die Gesellschaft.

Warum jetzt

Warum schnell handeln zählt

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht allein die Bestrafung. Frühzeitige anwaltliche Einbindung kann zu einer Diversion führen, also zu Maßnahmen statt Strafe. Das wirkt sich weniger negativ auf die Zukunft des Jugendlichen aus.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Strafverteidiger in Berlin, im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

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FAQ

Häufige Fragen, Jugendstrafrecht

Wird das Verfahren öffentlich?

Nein, Jugendverfahren sind nicht öffentlich.

Können Jugendstrafen gelöscht werden?

Ja, Jugendstrafen werden häufig aus dem Register gelöscht.

Was ist Diversion?

Alternative Maßnahmen anstelle eines förmlichen Strafverfahrens.

Kann der Jugendliche ins Gefängnis?

Nur in schweren Fällen, wir versuchen, das zu verhindern.

Was ist Jugendarrest?

Eine kurzfristige Freiheitsentziehung für Jugendliche.

Dürfen die Eltern dabei sein?

Ja, Eltern haben das Recht, am Verfahren teilzunehmen.

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