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Strafrechtlicher Notfall

Jetzt zählt jede Minute.

Bei Festnahme, Hausdurchsuchung oder Vorladung gilt: Schweigen Sie zur Sache und rufen Sie sofort an. Rechtsanwalt Christian Kopitzsch ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.

24/7 Notfallnummer0176 21501516

Soforthilfe

Was tun, wenn …

Festnahme

Sie wurden festgenommen oder sollen mitkommen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und verlangen Sie einen Verteidiger.

Hausdurchsuchung

Lassen Sie sich den Beschluss zeigen, leisten Sie keinen Widerstand, sagen Sie nichts und rufen Sie sofort an.

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Vorladung

Eine Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht ohne Anwalt wahrnehmen. Wir koordinieren das Vorgehen.

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Untersuchungshaft

Bei drohender U-Haft zählt jede Stunde. Wir setzen uns umgehend für Ihre Freilassung ein.

Verhalten im Ernstfall

Die wichtigsten Regeln

  • Sagen Sie nichts zur Sache, Sie haben das Recht zu schweigen.
  • Verlangen Sie ausdrücklich einen Verteidiger.
  • Unterschreiben Sie keine Protokolle oder Geständnisse.
  • Leisten Sie keinen Widerstand, bleiben Sie ruhig.
  • Nennen Sie nur Ihre Personalien, sonst nichts.
  • Rufen Sie sofort an, ich bin 24 Stunden erreichbar.

Rufen Sie jetzt an, ich helfe sofort.

Danach

Was nach dem ersten Zugriff passiert

Der Zugriff ist nicht das Ende des Verfahrens

Nach einer Durchsuchung oder Festnahme läuft das Ermittlungsverfahren weiter, häufig monatelang. Beschlagnahmte Datenträger werden ausgewertet, Zeugen werden vernommen, Gutachten werden eingeholt. Genau in dieser Zeit entscheidet sich, ob das Verfahren eingestellt wird oder Anklage erhoben wird.

Wer diese Phase verstreichen lässt und erst reagiert, wenn der Strafbefehl im Briefkasten liegt, verschenkt den Zeitraum, in dem sich am meisten bewegen lässt.

Warum Akteneinsicht der nächste Schritt ist

Als Beschuldigter erfahren Sie den genauen Vorwurf oft erst über die Akte. Das Recht auf Akteneinsicht steht nach § 147 StPO dem Verteidiger zu, nicht Ihnen selbst. Deshalb ist die Mandatierung nicht nur eine Frage der Vertretung, sondern überhaupt der Zugang zu den Informationen, auf denen jede Entscheidung beruht.

Was Sie jetzt sichern sollten

Bewahren Sie den Durchsuchungsbeschluss und das Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände nach § 107 StPO auf. Notieren Sie noch am selben Tag, wer wann da war, was gefragt wurde und was Sie geantwortet haben. Diese Notizen sind später oft das einzige Gegengewicht zum polizeilichen Vermerk, und die Erinnerung verblasst schneller, als man denkt.

FAQ

Häufige Fragen im Notfall

Muss ich die Polizei in meine Wohnung lassen?

Bei einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss ja, dann müssen Sie die Durchsuchung dulden. Sie müssen aber nicht aktiv mitwirken: keine Verstecke zeigen, keine Passwörter herausgeben, keine Fragen zur Sache beantworten. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und widersprechen Sie ausdrücklich, das wird protokolliert und ist später die Grundlage für eine gerichtliche Überprüfung.

Darf ich vor der Vernehmung mit einem Anwalt sprechen?

Ja. Nach § 136 StPO ist Ihnen vor der ersten Vernehmung mitzuteilen, dass Sie einen Verteidiger befragen dürfen. Bestehen Sie darauf. Die Vernehmung darf nicht damit begründet fortgesetzt werden, dass gerade niemand erreichbar sei.

Wie lange darf ich festgehalten werden?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme dem Richter vorgeführt werden. Diese Frist folgt aus Artikel 104 des Grundgesetzes. Der Richter entscheidet dann über Haftbefehl oder Freilassung. In dieser Zeit sollten Sie zur Sache schweigen und auf einen Verteidiger bestehen.

Muss ich mein Handy entsperren?

Nein. Das Gerät kann beschlagnahmt werden, PIN und Passwort müssen Sie aber nicht herausgeben. Niemand muss aktiv an der eigenen Überführung mitwirken. Eine freiwillige Entsperrung lässt sich später nicht zurücknehmen und ist in der Praxis oft der Punkt, an dem ein Verfahren kippt.

Was passiert, wenn ich als Zeuge geladen werde?

Zu einer polizeilichen Zeugenvernehmung müssen Sie nicht erscheinen, zu einer Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht dagegen schon. Prüfen sollten Sie in jedem Fall, ob Sie wirklich Zeuge sind oder ob sich der Verdacht bereits gegen Sie richtet, denn dann gelten ganz andere Rechte.

Was kostet der Notfallanruf?

Das erste Telefonat zur Einordnung der Lage kostet Sie nichts. Es geht darin um die nächsten Schritte: ob Sie etwas sagen sollten, was mitgenommen werden darf und was jetzt zu sichern ist. Erst wenn ein Mandat zustande kommt, entstehen Kosten, und die werden vorher besprochen.

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