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Verkehrsrecht

Verkehrsunfallschäden

CKO Strafrecht übernimmt die vollständige Abwicklung Ihrer Unfallschäden, von Sachschaden bis Schmerzensgeld.

Komplette AbwicklungHöchste EntschädigungVersicherungsverhandlungSchnelle Auszahlung

Wann handeln

Wann Sie sofort handeln sollten

Unfallschäden benötigen schnelle professionelle Vertretung. Diese Situationen sollten wir klären:

Totalschaden

Ihr Fahrzeug ist wirtschaftlicher Totalschaden.

Sachschaden

Reparaturkosten müssen von der Gegnerversicherung getragen werden.

Mietwagen

Sie benötigen einen Mietwagen während der Reparatur.

Nutzungsausfall

Sie können Ihr Fahrzeug nicht nutzen und fordern Entschädigung.

Personenschaden

Sie oder Ihre Insassen sind verletzt und fordern Schmerzensgeld.

Versicherungsstreit

Die Versicherung verweigert die Leistung oder zahlt unzureichend.

Im Detail

Verkehrsunfallschäden: das Wichtigste im Überblick

Worum es geht

Bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden geht es überwiegend um Zivilrecht. Wer durch einen Unfall geschädigt wurde, möchte den entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Maßgeblich ist dabei zunächst die Frage der Haftung. Für den Halter eines Kraftfahrzeugs ordnet § 7 StVG eine Gefährdungshaftung an, die unabhängig von einem Verschulden eingreift. Bei der Beteiligung mehrerer Fahrzeuge regelt § 17 StVG, wie die Haftung untereinander verteilt wird und in welchem Umfang eine Mithaftung in Betracht kommt.

Neben der Halterhaftung kann sich ein Anspruch auch aus unerlaubter Handlung ergeben. § 823 BGB begründet eine Schadensersatzpflicht desjenigen, der rechtswidrig und schuldhaft die Rechtsgüter eines anderen verletzt, etwa Eigentum oder Gesundheit. In der Praxis werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen oft nebeneinander geprüft, um den Schaden möglichst vollständig abzubilden.

Für Geschädigte besonders bedeutsam ist der Direktanspruch gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach § 115 VVG kann der Geschädigte seinen Anspruch unmittelbar gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen und ist nicht darauf angewiesen, sich allein an den Schädiger zu halten. Das erleichtert die Durchsetzung erheblich, weil die Versicherung in der Regel zahlungsfähig ist und die Abwicklung organisiert.

Ersatzfähige Schadenspositionen

Im Mittelpunkt steht häufig der Fahrzeugschaden. Hier können die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten ersetzt verlangt werden. Alternativ ist auch eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis möglich, bei der die geschätzten Reparaturkosten unabhängig davon erstattet werden, ob tatsächlich repariert wurde. Hinzu kommen kann eine merkantile Wertminderung, also der Minderwert, den ein unfallinstand gesetztes Fahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur auf dem Markt erfährt.

Während der Ausfallzeit des Fahrzeugs sind in der Regel die Kosten eines Mietwagens oder, sofern kein Ersatzfahrzeug genutzt wird, eine Nutzungsausfallentschädigung ersatzfähig. Zu den weiteren Positionen zählen die Kosten eines Sachverständigengutachtens, Abschleppkosten sowie eine Auslagenpauschale für allgemeine Unkosten. Auch die Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung gehören grundsätzlich zum erstattungsfähigen Schaden.

Kommt es zu einem Personenschaden, treten weitere Ansprüche hinzu. Neben den Heilbehandlungskosten und einem etwaigen Verdienstausfall kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, das immaterielle Beeinträchtigungen wie Schmerzen und Leiden ausgleichen soll. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen sowie nach den Umständen des Einzelfalls und lässt sich nicht pauschal beziffern.

Ablauf von der Unfallaufnahme bis zur Regulierung

Der erste Schritt ist die sorgfältige Unfallaufnahme. Dazu gehören die Sicherung der Unfallstelle, das Festhalten der Beteiligten und Zeugen sowie die Dokumentation der Schäden, etwa durch Fotos. Bei unklarer Lage, Personenschäden oder größerem Sachschaden kann die Hinzuziehung der Polizei sinnvoll sein. Wichtig ist, am Unfallort keine vorschnellen Erklärungen zur Schuldfrage abzugeben.

Im nächsten Schritt wird der Schaden ermittelt. Bei nicht ganz geringfügigen Schäden empfiehlt sich die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens, das den Schadenumfang, die Reparaturkosten und eine etwaige Wertminderung dokumentiert. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Bezifferung der Ansprüche. Anschließend werden die Forderungen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Die Versicherung prüft den Vorgang, klärt die Haftung und reguliert den Schaden, kürzt ihn oder lehnt ihn ab. Häufig wird über die Haftungsquote oder einzelne Positionen verhandelt. Lässt sich keine außergerichtliche Einigung erzielen, kommt die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche in Betracht. Auf die Verjährung der Ansprüche ist dabei zu achten.

Durchsetzung und typische Fehler

Bei der Durchsetzung geht es darum, den Schaden vollständig und korrekt zu beziffern und gegenüber der Versicherung konsequent zu vertreten. Dazu gehört, alle ersatzfähigen Positionen zu erfassen, eine angemessene Haftungsquote zu prüfen und Kürzungen der Versicherung kritisch zu hinterfragen. Ein zentraler Punkt ist die Beweissicherung, denn wer den Unfallhergang und den Schaden gut dokumentiert hat, steht in der Auseinandersetzung deutlich besser da.

Ein verbreiteter Fehler besteht darin, sich allein auf das Gutachten oder die Schadenseinschätzung der gegnerischen Versicherung zu verlassen. Die Versicherung vertritt die Interessen der Gegenseite, sodass ein eigenes, unabhängiges Sachverständigengutachten in vielen Fällen die bessere Grundlage bietet. Ebenso nachteilig kann es sein, einzelne Schadenspositionen wie die Wertminderung oder den Nutzungsausfall unbeachtet zu lassen oder ein vorschnelles Abfindungsangebot ohne Prüfung anzunehmen.

Die vorstehenden Hinweise dienen der allgemeinen Information und stellen keine konkrete Rechtsberatung dar. Ob und in welchem Umfang im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt von den genauen Umständen des Unfalls ab. Ein verbindliches Ergebnis oder ein bestimmter Erfolg lässt sich daher nicht allgemein zusagen, sondern erfordert eine Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Leistungen

So unterstütze ich Sie

Schadensregulierung

Vollständige Abwicklung aller Schadenspositionen.

Gutachten

Wir beauftragen Sachverständige und verhandeln mit ihnen.

Versicherungsverhandlung

Verhandlung um die höchstmögliche Leistung.

Schmerzensgeld

Durchsetzung von Schadensersatz für Verletzungen.

Gerichtliche Durchsetzung

Falls nötig, Klage vor Gericht.

Zinsen & Kosten

Wir fordern auch Verzugszinsen und Anwaltskosten.

Warum jetzt

Warum schnell handeln zählt

Versicherungen versuchen oft, Ansprüche abzuwehren oder zu drücken. Eine frühe anwaltliche Einbindung sichert Sie ab und maximiert Ihre Entschädigung. Je länger Sie warten, desto schlechter Ihre Position.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Strafverteidiger in Berlin, im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

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FAQ

Häufige Fragen, Verkehrsunfallschäden

Wer zahlt für die Reparatur?

Die Versicherung des Unfallverursachers muss zahlen.

Was ist Nutzungsausfall?

Eine Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie das Auto nicht nutzen können.

Bekomme ich einen Mietwagen?

Ja, die Kosten trägt in der Regel die Gegnerversicherung.

Wie lange dauert die Abwicklung?

Abhängig vom Schaden, wir verhandeln schnell.

Was ist Schmerzensgeld?

Eine Entschädigung für Verletzungen und erlittenes Leid.

Muss ich zur Verhandlung kommen?

Nein, wir verhandeln in der Regel für Sie.

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