Was das Gesetz regelt
§ 176 StGB schützt Kinder, also Personen unter 14 Jahren. Erfasst werden sexuelle Handlungen an einem Kind, vor einem Kind und das Bestimmen eines Kindes zu solchen Handlungen. Seit der Reform von 2021 ist die Tat ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.
Daneben stehen Vorschriften für Handlungen ohne Körperkontakt, etwa das Einwirken über Chats oder Bilder, sowie Qualifikationen für besonders schwere Fälle mit deutlich höheren Mindeststrafen.
Auf eine Einwilligung kommt es nicht an. Das Gesetz geht davon aus, dass ein Kind in solche Handlungen nicht wirksam einwilligen kann.
