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Verkehrsrecht

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe können empfindliche Strafen und dauerhaften Führerscheinentzug nach sich ziehen. Sofortige anwaltliche Hilfe ist entscheidend.

SofortschutzFührerscheinschutzGerichtserfahrungStrafminderung

Wann handeln

Wann Sie sofort handeln sollten

Verkehrsstrafrechtliche Verdächtigungen sind ernst. Diese Situationen benötigen sofortige Hilfe:

Gefährlicher Eingriff

Verdacht auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Trunkenheitsfahrt

Sie sollen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sein.

Fahrerflucht

Verdacht, einen Unfall verursacht und sich entfernt zu haben.

Nötigung im Verkehr

Verdacht auf aggressive Fahrweise oder Nötigung.

Verbotene Rennen

Verdacht auf ein unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Sie sollen ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sein.

Im Detail

Verkehrsstrafrecht: das Wichtigste im Überblick

Worum es geht & Tatbestände

Das Verkehrsstrafrecht erfasst diejenigen Verkehrsverstöße, die nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sondern als Straftat im Strafgesetzbuch oder im Straßenverkehrsgesetz geregelt sind. Hier geht es nicht mehr um ein bloßes Bußgeld, sondern um ein Strafverfahren mit der Möglichkeit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und eines Eintrags ins Führungszeugnis.

Zu den zentralen Tatbeständen zählen die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB, etwa durch riskantes Fahren unter Alkoholeinfluss mit konkreter Gefahr für andere, sowie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr nach § 315b StGB. Hinzu kommen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, also die Fahrerflucht nach § 142 StGB, und das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG.

Bei Alkohol am Steuer ist die Promillegrenze entscheidend. Eine relative Fahruntüchtigkeit kann bereits ab 0,3 Promille vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Unfall hinzutreten. Ab 1,1 Promille wird unwiderlegbar von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, sodass es auf weitere Anzeichen nicht mehr ankommt. Davon zu unterscheiden ist die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, die bei 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen greift.

Folgen & Strafrahmen

Die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Kommt eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen von bedeutendem Wert hinzu, kann der schwerere § 315c StGB einschlägig sein, der einen höheren Strafrahmen vorsieht. Auch die Fahrerflucht nach § 142 StGB und das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG sind mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht.

Besonders einschneidend sind die Nebenfolgen. Das Gericht kann nach § 69 StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen, wenn sich aus der Tat die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt. Damit verbunden ist nach § 69a StGB eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Bei typischen Verkehrsdelikten wie Trunkenheitsfahrten ist die Ungeeignetheit gesetzlich in der Regel zu vermuten.

Als milderes Mittel kennt das Strafrecht das Fahrverbot nach § 44 StGB, das die Fahrerlaubnis bestehen lässt und nur die Nutzung für einen bis sechs Monate untersagt. Hinzu kommen regelmäßig Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, und für die spätere Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen, insbesondere nach Alkohol- oder Drogenfahrten.

Ablauf des Verfahrens

Verkehrsstrafverfahren beginnen häufig mit einer Verkehrskontrolle, einem Unfall oder einer Anzeige. Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen wird oft ein Atemalkoholtest angeboten und im Anschluss eine Blutentnahme veranlasst. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf und leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter, die das eigentliche Ermittlungsverfahren führt. Schon in diesem frühen Stadium wird der Führerschein nicht selten vorläufig sichergestellt oder beschlagnahmt.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet danach, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt. Ein Strafbefehl ergeht im schriftlichen Verfahren ohne Hauptverhandlung. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, woraufhin es zur mündlichen Verhandlung kommt. Bei einer Anklage findet von vornherein eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt, in der Zeugen und Sachverständige gehört werden.

Auch im Strafverfahren gilt: Beschuldigte müssen nur Angaben zur Person machen und dürfen zur Sache schweigen, ohne dass ihnen daraus ein Nachteil erwächst. Sie haben das Recht, eine Verteidigerin oder einen Verteidiger hinzuzuziehen und über diese Akteneinsicht zu nehmen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Verteidigung & typische Fehler

Eine wirksame Verteidigung setzt früh an, idealerweise bevor eine Aussage gemacht wird. Nach Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob die Messung der Atem- oder Blutalkoholkonzentration ordnungsgemäß war, ob Ausfallerscheinungen tatsächlich belegt sind und ob die Voraussetzungen des jeweiligen Tatbestands überhaupt erfüllt werden. Bei der Fahrerflucht nach § 142 StGB kann etwa fraglich sein, ob ein nur belangloser Schaden vorlag oder ob Vorsatz hinsichtlich des Unfalls bestand.

Ein wichtiges Ziel ist häufig, die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperrfrist abzuwenden oder zu verkürzen, da diese viele Betroffene beruflich härter trifft als die Strafe selbst. Je nach Sachlage kommen eine Verfahrenseinstellung, eine Bewährungslösung oder die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme in Betracht, die sich auf die Sperrfrist auswirken kann.

Der folgenreichste Fehler ist, sich gegenüber der Polizei vorschnell zu äußern oder den Tathergang zu schildern, denn solche Angaben lassen sich später kaum noch korrigieren. Ebenso sollte niemand Fristen gegen Strafbefehle verstreichen lassen. Dieser Beitrag bietet nur eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welche Verteidigungsstrategie tragfähig ist, hängt von den konkreten Beweisen und Umständen ab, weshalb sich frühzeitiger anwaltlicher Rat empfiehlt.

Leistungen

So unterstütze ich Sie

Sofortmaßnahmen

Schnelle anwaltliche Schritte zur Sicherung des Führerscheins.

Ermittlungsschutz

Schutz Ihrer Rechte während polizeilicher Ermittlungen.

Beweislagenprüfung

Gründliche Prüfung der Beweise gegen Sie.

Gerichtsvertretung

Professionelle Vertretung vor Gericht.

Strafminderung

Verhandlung um eine möglichst milde Strafe.

Fahrerlaubnis

Strategien zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Warum jetzt

Warum schnell handeln zählt

Jede Stunde zählt in verkehrsstrafrechtlichen Fällen. Frühzeitige anwaltliche Einbindung kann Ihre Fahrerlaubnis schützen und die Strafe minimieren. Ohne Anwalt riskieren Sie unnötig harte Strafen.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Strafverteidiger in Berlin, im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

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FAQ

Häufige Fragen, Verkehrsstrafrecht

Verliere ich meinen Führerschein?

Das hängt vom Fall ab. Wir arbeiten darauf hin, das zu verhindern.

Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

Möglich, aber nicht zwingend. Wir verhandeln dagegen.

Was ist eine MPU?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Wir bereiten Sie darauf vor.

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Das ist unterschiedlich, oft 6 Monate bis 5 Jahre.

Bekomme ich Punkte?

Im Verkehrsstrafrecht oft viele Punkte. Wir versuchen, das zu minimieren.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das besprechen wir im Gespräch, mit transparenter Kostenaufstellung.

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