Worum es geht & Tatbestände
Das Verkehrsrecht bündelt sämtliche Regelungen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Es ist kein einheitliches Gesetzbuch, sondern ein Querschnittsgebiet, das vom Bußgeldrecht über das Fahrerlaubnisrecht bis hin zur zivilrechtlichen Unfallregulierung reicht. Für Betroffene ist deshalb oft schwer einzuordnen, welche Behörde überhaupt zuständig ist und ob es sich um eine Lappalie oder um eine ernste Angelegenheit handelt.
Den größten Teil bilden die Ordnungswidrigkeiten, also Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstöße sowie Handyverstöße am Steuer. Sie werden über das Bußgeldrecht geahndet. Davon zu unterscheiden sind echte Straftaten im Verkehr, etwa Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht, die strafrechtlich verfolgt werden. Diese Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat entscheidet darüber, ob ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren droht, und hat erhebliche Folgen für das weitere Vorgehen.
Hinzu kommt das Fahrerlaubnisrecht nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), das regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand ein Kraftfahrzeug führen darf. Verstöße werden im Fahreignungsregister in Flensburg mit Punkten erfasst. Schließlich gehört auch die zivilrechtliche Unfallregulierung, also die Frage von Schadensersatz und Haftung nach einem Unfall, als eigenes Feld zum Verkehrsrecht.
