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Verkehrsrecht

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Von Bußgeldern bis zum Führerscheinentzug, wir stehen Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Fragen zur Seite.

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Wann handeln

Wann Sie sofort handeln sollten

Verkehrsrechtliche Verstöße haben oft kurze Fristen. Diese Situationen erfordern sofortige Hilfe:

Bußgeldbescheide

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid und möchten Einspruch erheben.

Fahrverbote

Ihnen droht ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug.

Verkehrsunfälle

Sie waren in einen Unfall verwickelt und benötigen rechtliche Unterstützung.

TÜV-Verweigerung

Der TÜV verweigert die Plakette und Sie benötigen Hilfe.

Versicherungsstreit

Ihre Versicherung weigert sich zu zahlen oder kürzt die Leistung.

Punkte in Flensburg

Sie haben Punkte in Flensburg und benötigen Rat.

Im Detail

Verkehrsrecht: das Wichtigste im Überblick

Worum es geht & Tatbestände

Das Verkehrsrecht bündelt sämtliche Regelungen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Es ist kein einheitliches Gesetzbuch, sondern ein Querschnittsgebiet, das vom Bußgeldrecht über das Fahrerlaubnisrecht bis hin zur zivilrechtlichen Unfallregulierung reicht. Für Betroffene ist deshalb oft schwer einzuordnen, welche Behörde überhaupt zuständig ist und ob es sich um eine Lappalie oder um eine ernste Angelegenheit handelt.

Den größten Teil bilden die Ordnungswidrigkeiten, also Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstöße sowie Handyverstöße am Steuer. Sie werden über das Bußgeldrecht geahndet. Davon zu unterscheiden sind echte Straftaten im Verkehr, etwa Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht, die strafrechtlich verfolgt werden. Diese Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat entscheidet darüber, ob ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren droht, und hat erhebliche Folgen für das weitere Vorgehen.

Hinzu kommt das Fahrerlaubnisrecht nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), das regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand ein Kraftfahrzeug führen darf. Verstöße werden im Fahreignungsregister in Flensburg mit Punkten erfasst. Schließlich gehört auch die zivilrechtliche Unfallregulierung, also die Frage von Schadensersatz und Haftung nach einem Unfall, als eigenes Feld zum Verkehrsrecht.

Folgen & Strafrahmen

Bei Ordnungswidrigkeiten richten sich die Folgen nach dem Bußgeldkatalog. Je nach Verstoß drohen ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot nach § 25 StVG, mit dem für einen bis drei Monate die Nutzung von Kraftfahrzeugen untersagt wird. Während eines Fahrverbots bleibt die Fahrerlaubnis als solche bestehen, der Führerschein wird aber für die Dauer in amtliche Verwahrung gegeben.

Das Fahreignungsregister arbeitet mit einem Punktesystem. Nach § 4 StVG führt das Erreichen von acht Punkten zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde. Bei einer oder zwei vorangegangenen Eintragungen werden zuvor eine Ermahnung und eine Verwarnung ausgesprochen. Wer die Fahrerlaubnis verliert, muss sie neu beantragen, und in vielen Fällen verlangt die Behörde dafür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Bei Verkehrsstraftaten kann das Gericht zusätzlich zur eigentlichen Strafe die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB anordnen und eine Sperrfrist festsetzen, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Anders als das verkehrsrechtliche Fahrverbot ist dies ein deutlich schwererer Eingriff, weil die Fahrerlaubnis vollständig erlischt.

Ablauf des Verfahrens

Bei einer Ordnungswidrigkeit beginnt das Verfahren meist mit einer Verkehrskontrolle, einer Messung oder einer Anzeige. Die Behörde übersendet zunächst einen Anhörungsbogen, mit dem sich die betroffene Person äußern kann, aber nicht muss. Anschließend ergeht der Bußgeldbescheid. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, gibt sie die Sache an das Amtsgericht ab, das in einer Hauptverhandlung entscheidet.

Handelt es sich um eine Straftat, ermittelt die Polizei und gibt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab. Diese kann das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Ein Strafbefehl ergeht ohne Hauptverhandlung, gegen ihn ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich. Kommt es zur Anklage, findet eine Hauptverhandlung vor dem Gericht statt.

In jedem Stadium gilt: Betroffene müssen lediglich Angaben zur Person machen. Zur Sache selbst dürfen sie schweigen, ohne dass ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf. Außerdem besteht ein Recht auf Akteneinsicht, das in der Praxis regelmäßig über eine Verteidigerin oder einen Verteidiger ausgeübt wird, und bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Verteidigung & typische Fehler

Eine sorgfältige Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht. Erst wenn klar ist, welche Beweise und Messprotokolle vorliegen, lässt sich beurteilen, ob ein Verstoß überhaupt nachweisbar ist. Bei Bußgeldsachen kommen häufig Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen, Eichfristen oder der Fahreridentifizierung in Betracht. Bei drohenden Fahrverboten oder einer Fahrerlaubnisentziehung kann es zudem um Verhältnismäßigkeit und um berufliche Härten gehen.

Der häufigste Fehler ist vorschnelles Reden. Wer auf den Anhörungsbogen oder gegenüber der Polizei unbedacht Angaben macht, schafft Beweise gegen sich selbst, die später kaum noch zu beseitigen sind. Ebenso riskant ist es, Fristen verstreichen zu lassen, denn ein nicht angefochtener Bußgeldbescheid oder Strafbefehl wird rechtskräftig und damit vollstreckbar.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt stets von den konkreten Umständen und dem Inhalt der Ermittlungsakte ab. Im Zweifel empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und bis dahin von eigenen Erklärungen zur Sache abzusehen.

Leistungen

So unterstütze ich Sie

Einspruchsverfahren

Professionelle Einsprüche gegen Bußgeldbescheide.

Behördenvertretung

Vertretung vor Behörden und Verwaltungsgerichten.

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Vollständige Unterstützung bei der Unfallschadensregulierung.

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Bei erfolgreichem Einspruch trägt häufig die Gegenseite die Kosten.

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Wir beachten alle Fristen strikt und handeln schnell.

Warum jetzt

Warum schnell handeln zählt

Einspruchsfristen sind sehr kurz, oft nur zwei Wochen ab Zustellung. Wer wartet, verliert. Viele Bußgeldbescheide weisen Mängel auf, die eine erfolgreiche Anfechtung ermöglichen.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

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FAQ

Häufige Fragen, Verkehrsrecht

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung. Danach ist kein Einspruch mehr möglich.

Kann der Einspruch abgelehnt werden?

Ja, aber oft lassen sich Mängel im Verfahren finden.

Muss ich zur Gerichtsverhandlung kommen?

Nicht unbedingt, wir können Sie oft vertreten.

Was kostet die Vertretung?

Das besprechen wir im Gespräch. Bei Erfolg häufig über Gebührenerstattung gedeckt.

Kann ich meinen Führerschein retten?

Oft ja, wir prüfen alle Möglichkeiten.

Was ist mit Unfallschadensersatz?

Wir helfen bei der Durchsetzung gegenüber der Gegenseite.

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