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Verkehrsrecht

Fahrerlaubnisentzug in Berlin: So verteidigen Sie Ihren Führerschein

Ob nach einer Alkoholfahrt, einem Unfall oder wegen Punkten: Wer in Berlin die Fahrerlaubnis verliert, verliert oft auch den Job. Ich prüfe, ob die Entziehung überhaupt trägt, greife die vorläufige Entziehung an und arbeite darauf hin, dass Sie so früh wie möglich wieder fahren dürfen.

Vorläufige Entziehung angreifenSperrfrist verkürzenBeruf und Existenz im BlickKanzlei in Berlin-Wilmersdorf

Sofort wichtig

Die ersten drei Schritte

  1. 01

    Nichts zur Sache sagen

    Weder bei der Polizei noch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Jede Erklärung zur Fahrt landet in beiden Verfahren.

  2. 02

    Fristen sichern

    Gegen einen Strafbefehl haben Sie zwei Wochen ab Zustellung. Läuft die Frist ab, ist der Führerschein regelmäßig endgültig weg.

  3. 03

    Akteneinsicht beantragen

    Erst aus der Akte ergibt sich, worauf die Entziehung gestützt wird: Messwerte, Blutprobe, Zeugen, ärztlicher Bericht.

Zwei Verfahren laufen parallel, und beide können den Führerschein kosten

Das Strafgericht kann die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Mit der Entziehung setzt das Gericht zugleich eine Sperrfrist fest (§ 69a StGB), in der Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie beträgt in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in besonderen Fällen kann sie für immer angeordnet werden.

Daneben prüft die Fahrerlaubnisbehörde, in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Ihre Fahreignung nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dieses Verfahren ist verwaltungsrechtlich und läuft unabhängig vom Strafverfahren weiter, auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird.

Wer nur auf das Strafverfahren schaut, verliert den Führerschein deshalb manchmal über die zweite Schiene. Beide Verfahren gehören von Anfang an zusammen gedacht.

Vorläufige Entziehung: Der Führerschein ist oft sofort weg

Schon im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen (§ 111a StPO). In der Praxis nimmt die Polizei den Führerschein häufig bereits bei der Kontrolle mit, der Beschluss folgt später. Bis zum Urteil vergehen dann oft Monate, in denen Sie nicht fahren.

Dieser Beschluss ist angreifbar. Ergibt die Akte, dass der dringende Verdacht nicht trägt oder die Ungeeignetheit nicht belegt ist, lässt sich die Aufhebung beantragen. Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird später auf die Sperrfrist angerechnet, die Frist läuft also bereits.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Je früher die Akte ausgewertet wird, desto eher steht fest, ob sich der Angriff lohnt oder ob die Energie besser in die Verkürzung der Sperrfrist fließt.

Fahrverbot oder Entziehung: der Unterschied entscheidet alles

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB dauert einen bis sechs Monate. Danach bekommen Sie Ihren Führerschein zurück, die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.

Bei der Entziehung ist die Fahrerlaubnis dagegen weg. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie eine Neuerteilung beantragen, und die Behörde kann dabei weitere Nachweise verlangen, etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

Ein wesentliches Ziel der Verteidigung ist deshalb, aus einer drohenden Entziehung ein Fahrverbot zu machen. Das gelingt nicht immer, aber häufiger, als viele annehmen.

Die häufigsten Anlässe in Berlin

Alkohol am Steuer: Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, dann liegt eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB nahe. Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar werden, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen, etwa Schlangenlinien oder ein Unfall.

Drogen am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB führen ebenfalls regelmäßig zur Entziehung.

Unabhängig davon entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis, wenn im Fahreignungsregister acht Punkte erreicht sind. Hier lohnt sich der Blick auf jeden einzelnen Bescheid, denn ein erfolgreicher Einspruch kann den entscheidenden Punkt verhindern.

Wo die Verteidigung ansetzt

Zuerst an der Beweislage. Wurde die Blutprobe ordnungsgemäß angeordnet und entnommen? Ist das Messgerät geeicht, die Messung verwertbar? Steht wirklich fest, dass Sie gefahren sind? Nicht selten stützt sich die Akte auf Schlussfolgerungen, nicht auf Beweise.

Dann an der Prognose. Die Entziehung setzt voraus, dass Sie ungeeignet sind. Das ist bei bestimmten Taten zwar der Regelfall, aber widerlegbar, etwa durch eine Verkehrstherapie, einen Abstinenznachweis oder eine Nachschulung. Wer das erst in der Hauptverhandlung beginnt, ist zu spät dran.

Und schließlich an den Folgen. Berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein spielt eine Rolle, ersetzt aber kein Argument in der Sache. Sie wirkt am ehesten bei der Frage, ob ein Fahrverbot ausreicht und wie lange die Sperre läuft.

Sperrfrist verkürzen und Fahrerlaubnis neu bekommen

Ist die Fahrerlaubnis entzogen, endet die Arbeit nicht. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn neue Umstände dafür sprechen, dass Sie nicht mehr ungeeignet sind. In der Praxis sind das vor allem eine abgeschlossene Verkehrstherapie und belegte Abstinenz.

Der Antrag lebt von Nachweisen, nicht von Absichtserklärungen. Deshalb beginne ich mit Mandanten früh, die passenden Bausteine zu sammeln, damit der Antrag gestellt werden kann, sobald er zulässig ist.

Für die Neuerteilung kommt es dann auf die Behörde an. Ab 1,6 Promille wird regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt, ebenso bei Drogenauffälligkeiten. Auch darauf sollten Sie vorbereitet in die Behörde gehen.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Strafverteidiger in Berlin, im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

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FAQ

Häufige Fragen zum Entzug der Fahrerlaubnis

Die Polizei hat meinen Führerschein einbehalten. Ist er endgültig weg?

Nein, aber die Lage ist ernst. In der Regel folgt ein Beschluss über die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO. Dieser Beschluss lässt sich angreifen, wenn die Akte den dringenden Verdacht oder die Ungeeignetheit nicht hergibt. Über die endgültige Entziehung entscheidet erst das Urteil oder der Strafbefehl.

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Das Gericht setzt sie im Urteil fest, im Regelfall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Zeit, in der Ihr Führerschein bereits vorläufig entzogen war, wird angerechnet. Die konkrete Dauer hängt von der Tat, dem Grad der Alkoholisierung und von Vorbelastungen ab.

Kann ich die Sperre verkürzen?

Ja, über § 69a Abs. 7 StGB. Voraussetzung sind neue Umstände, die zeigen, dass Sie nicht mehr ungeeignet sind, typischerweise eine abgeschlossene Verkehrstherapie und Abstinenznachweise. Der Antrag braucht Belege, deshalb lohnt es sich, damit früh anzufangen.

Reicht es, wenn ich den Führerschein beruflich brauche?

Allein nicht. Berufliche Nachteile sind ein Gesichtspunkt bei der Frage, ob ein Fahrverbot statt einer Entziehung genügt und wie lange die Sperre läuft. Ein Argument in der Sache ersetzen sie nicht, deshalb kommt zuerst die Prüfung der Beweislage.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung?

Beim Fahrverbot nach § 44 StGB dürfen Sie ein bis sechs Monate nicht fahren, die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen und Sie bekommen den Führerschein danach zurück. Bei der Entziehung ist die Fahrerlaubnis weg und muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.

Muss ich zur MPU?

Nicht immer. Angeordnet wird sie von der Fahrerlaubnisbehörde, regelmäßig ab 1,6 Promille, bei Drogenauffälligkeiten und bei wiederholten Verstößen. Ob in Ihrem Fall eine Anordnung droht, lässt sich meist schon aus der Akte abschätzen.

Was kostet mich das Verfahren?

Das hängt vom Vorwurf und vom Verfahrensstand ab. Ich nenne Ihnen den Kostenrahmen, bevor etwas beauftragt wird. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, klären wir vorab mit, im Strafrecht ist der Schutz häufig eingeschränkt.

Soll ich der Fahrerlaubnisbehörde schreiben?

Nicht ohne Rücksprache. Anhörungsschreiben der Behörde sehen harmlos aus, die Antwort wird aber regelmäßig auch im Strafverfahren gelesen. Umgekehrt kann ein gut begründetes Schreiben viel bewirken. Beides gehört abgestimmt.

Führerschein in Gefahr? Je früher wir reden, desto mehr geht.

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