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Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht erfordert spezialisiertes rechtliches und wirtschaftliches Wissen. Schnelle, professionelle Vertretung ist entscheidend.

Engagierte VerteidigungWirtschaftswissenStrategische BeratungUnternehmensschutz

Wann handeln

Wann Sie sofort handeln sollten

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen sind komplex und erfordern sofortige Hilfe. Diese Situationen sind kritisch:

Steuerhinterziehung

Verdacht auf Steuerhinterziehung durch die Behörden.

Insolvenzdelikte

Vorwürfe im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren.

Korruption

Verdacht auf Bestechung oder Korruptionsdelikte.

Geldwäsche

Verdacht auf Geldwäsche oder illegale Geldtransfers.

Marktmanipulation

Vorwürfe der Marktmanipulation oder des Insiderhandels.

Bilanzdelikte

Verdacht auf Bilanzfälschung oder Buchungsmanipulation.

Im Detail

Wirtschaftsstrafrecht: das Wichtigste im Überblick

Tatbestand & Strafbarkeit

Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit unternehmerischem oder geschäftlichem Handeln begangen werden. Es handelt sich nicht um ein in sich geschlossenes Gesetzbuch, sondern um ein Bündel von Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch und aus zahlreichen Nebengesetzen. Im Mittelpunkt stehen häufig der Betrug nach § 263 StGB, bei dem durch Täuschung ein Vermögensschaden verursacht wird, und die Untreue nach § 266 StGB, die eine Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten voraussetzt, etwa bei Geschäftsführern oder Verwaltern fremden Vermögens.

Eine zentrale Rolle spielen außerdem steuerliche und gesellschaftsrechtliche Pflichten. Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO greift, wenn Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden oder pflichtwidrig Angaben unterbleiben. Die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO betrifft die nicht rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags, während die Insolvenzdelikte des Bankrotts nach den §§ 283 ff. StGB das Verhalten in der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens unter Strafe stellen.

Weitere typische Vorwürfe sind die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB, die Geldwäsche nach § 261 StGB sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, insbesondere das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB. Ob eine Strafbarkeit tatsächlich vorliegt, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Solange kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, gilt für jede beschuldigte Person die Unschuldsvermutung.

Strafen & Strafrahmen

Die Strafrahmen im Wirtschaftsstrafrecht sind weit gefasst und reichen von Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Beim Betrug nach § 263 StGB und bei der Untreue nach § 266 StGB sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, etwa bei einem Vermögensverlust großen Ausmaßes oder bei gewerbsmäßigem Vorgehen, erhöht sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Auch die Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Höhe der hinterzogenen Beträge wirkt sich nach der Rechtsprechung erheblich auf die Strafzumessung aus. Bei der Geldwäsche nach § 261 StGB und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB drohen ebenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen, deren konkrete Höhe sich nach Schwere und Umfang der Tat richtet.

Im Wirtschaftsstrafrecht sind die Nebenfolgen oft besonders einschneidend. Erträge aus Straftaten können im Wege der Einziehung abgeschöpft werden. Hinzu kommen können ein Berufsverbot, gewerberechtliche Konsequenzen, der Eintrag ins Führungszeugnis sowie bei Organen einer Gesellschaft der Verlust der Eignung als Geschäftsführer. Diese Folgen reichen häufig über die eigentliche Strafe hinaus und betreffen die berufliche und wirtschaftliche Existenz der Betroffenen.

Ablauf des Verfahrens

Wirtschaftsstrafverfahren beginnen meist mit einem Ermittlungsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft geführt wird, häufig unter Beteiligung spezialisierter Behörden wie der Steuerfahndung oder der Zollbehörden. Nicht selten erfahren Betroffene erst durch eine Durchsuchung von dem Verfahren. Eine Durchsuchung nach § 102 StPO und die Beschlagnahme von Unterlagen und Datenträgern nach § 94 StPO setzen in der Regel einen richterlichen Beschluss voraus und dienen der Sicherung von Beweismitteln.

Kommt die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, erhebt sie Anklage oder beantragt einen Strafbefehl. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt, gegebenenfalls gegen Auflagen. Lässt das Gericht die Anklage zu, folgt die Hauptverhandlung, in der Beweise erhoben und Zeugen vernommen werden. Am Ende steht ein Urteil, das auf Freispruch oder Verurteilung lauten kann und mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann.

Beschuldigte haben in jedem Verfahrensstadium wichtige Rechte. Dazu gehören das Recht, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen, das Recht auf Akteneinsicht durch eine Verteidigerin oder einen Verteidiger sowie das Recht, jederzeit anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Gerade weil Wirtschaftsstrafverfahren oft umfangreiches Aktenmaterial und komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge betreffen, ist eine sorgfältige Prüfung der Vorwürfe von Beginn an wichtig.

Verteidigung & typische Fehler

Eine wirksame Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht setzt früh an. Häufig geht es darum, die tatsächlichen Abläufe genau zu rekonstruieren, die wirtschaftlichen Zusammenhänge nachvollziehbar darzustellen und zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen eines Tatbestands tatsächlich erfüllt sind. Oft lassen sich der subjektive Tatbestand, also der Vorsatz, oder die Höhe eines behaupteten Schadens in Zweifel ziehen. Bei der Steuerhinterziehung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO in Betracht kommen, die jedoch hohe formale Anforderungen hat und nur wirksam ist, wenn sie rechtzeitig und vollständig erfolgt.

Zu den schwersten Fehlern gehört es, gegenüber Ermittlungsbehörden vorschnell Angaben zur Sache zu machen, ohne die Aktenlage zu kennen. Auch der Versuch, Unterlagen zu beschönigen, nachträglich zu verändern oder zu vernichten, verschärft die Situation erheblich und kann eigenständige Straftaten begründen. Bei einer Durchsuchung empfiehlt es sich, den Beschluss zu prüfen, der Maßnahme nicht mit Gewalt zu begegnen und zugleich von dem Recht Gebrauch zu machen, zunächst zu schweigen.

Sinnvoll ist es daher, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und Akteneinsicht zu beantragen, bevor inhaltliche Stellungnahmen abgegeben werden. Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall. Welche Strategie sinnvoll ist und welche Erfolgsaussichten bestehen, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Akten und Umstände beurteilen.

Leistungen

So unterstütze ich Sie

Sofortschutz

Schnelle Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens.

Hausdurchsuchung

Begleitung und Schutz bei Hausdurchsuchungen.

Aktenprüfung

Gründliche Analyse der Ermittlungsakten.

Steuerberatung

Koordination mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Gerichtsvertretung

Professionelle Vertretung vor Gericht.

Vergleichsverhandlung

Verhandlung über Strafbefreiung oder Strafmilderung.

Warum jetzt

Warum schnell handeln zählt

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen umfassen oft Hausdurchsuchungen und komplexe Verfahren. Frühzeitige anwaltliche Einbindung schützt Ihre Rechte und die Ihres Unternehmens. Jede Stunde zählt.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Strafverteidiger in Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Strafverteidiger in Berlin, im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

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FAQ

Häufige Fragen, Wirtschaftsstrafrecht

Was ist Wirtschaftsstrafrecht?

Strafrecht im wirtschaftlichen Kontext, meist sehr komplex und beweislastig.

Kann ich mein Unternehmen schützen?

Ja, mit schnellen rechtlichen Maßnahmen lässt sich oft viel abwenden.

Was bedeutet eine Hausdurchsuchung im Wirtschaftsrecht?

Die Behörden suchen nach Unterlagen und Beweisen. Wir begleiten und schützen Sie dabei.

Kann ich Straffreiheit erreichen?

Unter Umständen ja, etwa über eine Selbstanzeige oder Verfahrenseinstellung. Wir verhandeln dafür.

Muss mein Unternehmen geschlossen werden?

Nicht automatisch, das hängt vom Einzelfall ab.

Was kostet die Verteidigung?

Das besprechen wir transparent, abhängig von der Komplexität.

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