FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Strafverfahren, Polizei, Kosten und Verkehrsrecht.
Polizei & Ermittlung
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen. Zur Sache sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung nichts sagen.
Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht nachkommen. Erst einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie folgen, am besten mit anwaltlicher Begleitung.
Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Lassen Sie sich den Beschluss zeigen, leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Angaben zur Sache und rufen Sie sofort einen Verteidiger an. Widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich.
Was ist Untersuchungshaft?
Untersuchungshaft ist Haft vor einer Verurteilung, etwa bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Wir setzen uns umgehend für Ihre Freilassung oder eine Außervollzugsetzung ein.
Ablauf & Kosten
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwere des Falls. Beim ersten Gespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Häufig sind Stunden- oder Pauschalhonorare üblich.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Strafverteidigung, je nach Tarif und Vorwurf. Wir prüfen das für Sie und stellen den Deckungsantrag.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In dringenden Fällen sofort. Rufen Sie an, ich bin rund um die Uhr erreichbar und reagiere bei Notfällen umgehend.
Kann ich Akteneinsicht bekommen?
Über Ihren Verteidiger ja. Die Akteneinsicht ist die Grundlage jeder Verteidigung, wir beantragen sie und werten die Akte vollständig aus.
Verkehr & Bußgeld
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung. Danach ist kein Einspruch mehr möglich. Handeln Sie deshalb schnell, oft lohnt sich eine Prüfung.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Häufig ja. Viele Bescheide weisen Mess- oder Verfahrensfehler auf. Bei erfolgreichem Einspruch trägt oft die Gegenseite die Kosten.
Kann ich meinen Führerschein retten?
Oft ja. Wir prüfen alle Möglichkeiten, ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug abzuwenden oder zu verkürzen.