Ich habe einen Zettel hinterlassen. Ist das Fahrerflucht?
Ja, der Zettel genügt rechtlich nicht. Verlangt wird, dass Sie die Feststellung Ihrer Person und Ihres Fahrzeugs ermöglichen, also eine angemessene Zeit warten oder die Polizei verständigen. Der Zettel wirkt sich aber günstig aus, weil er zeigt, dass Sie sich dem Geschädigten nicht entziehen wollten.
Wie lange muss ich am Unfallort warten?
Eine feste Zeit nennt das Gesetz nicht. Maßgeblich sind Tageszeit, Ort und Schadenshöhe. Bei einem kleinen Schaden auf einem belebten Parkplatz wird eine kürzere Zeit genügen als nachts in einer Wohnstraße bei erheblichem Schaden. In der Praxis liegen die Angaben der Gerichte meist zwischen 30 Minuten und einer Stunde.
Ich habe wirklich nichts bemerkt. Hilft mir das?
Ja, wenn es sich halten lässt. § 142 StGB setzt Vorsatz voraus. Die Ermittler schließen von Schadensbild, Anstoßhöhe und Geräusch auf Ihre Wahrnehmung, teils über ein Gutachten. Ob diese Schlüsse tragen, zeigt erst die Akte. Vorher sollten Sie zur Sache nichts sagen.
Verliere ich auf jeden Fall den Führerschein?
Nein. Die Entziehung ist bei einem bedeutenden Sachschaden der Regelfall, aber der Schadensbetrag ist angreifbar und die Regelvermutung widerlegbar. Bei kleineren Schäden bleibt es häufig bei einer Geldstrafe, gegebenenfalls mit Fahrverbot.
Was zählt als bedeutender Sachschaden?
Eine gesetzliche Zahl gibt es nicht. Nach neuerer Rechtsprechung liegt die Grenze bei rund 1.800 bis über 2.000 Euro, einzelne Gerichte setzen 2.500 Euro an, Tendenz steigend. Gerechnet wird mit den Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, Wertminderung und Abschleppkosten zählen nicht mit. Deshalb lohnt sich der genaue Blick auf den Kostenvoranschlag.
Kann ich die Sache noch nachmelden?
Beim Parkunfall mit kleinerem Schaden sieht § 142 Abs. 4 StGB vor, dass das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen kann, wenn Sie innerhalb von 24 Stunden freiwillig die Feststellungen ermöglichen. Freiwillig ist das nur, solange die Ermittlungen Sie noch nicht erreicht haben. Lassen Sie das vorher prüfen.
Was macht meine Versicherung?
Die Haftpflicht reguliert den Schaden gegenüber dem Geschädigten, kann Sie wegen der Verletzung der Aufklärungspflicht aber in Regress nehmen, im Regelfall bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 5.000 Euro. Der Kaskoschutz für den eigenen Schaden kann ganz entfallen. Melden Sie den Vorgang nicht ohne Abstimmung.
Lohnt sich ein Anwalt bei einem kleinen Kratzer?
Gerade dann. Bei kleinen Schäden ist die Einstellung des Verfahrens realistisch, und die Weichen dafür werden früh gestellt. Ohne Verteidigung landet die Sache oft im Strafbefehl, und der bringt einen Eintrag und nicht selten ein Fahrverbot mit sich.