Was das Gesetz verlangt
§ 184i StGB setzt eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise voraus, durch die eine andere Person belästigt wird. Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa wenn mehrere gemeinschaftlich handeln, ist er höher.
Die Vorschrift ist nachrangig: Greift ein schwereres Delikt wie der sexuelle Übergriff nach § 177 StGB, tritt § 184i zurück. Häufig geht es im Verfahren deshalb um die Abgrenzung.
Worte allein genügen nicht. Anzüglichkeiten, Nachrichten oder Blicke erfüllen § 184i StGB nicht, auch wenn sie als übergriffig empfunden werden. Ob die behauptete Handlung überhaupt eine Berührung in sexuell bestimmter Weise war, ist oft der Kern der Verteidigung.
